Merkblatt: Antrag und rechtliche Hinweise

Der Antrag erfolgt aufgrund von Verlust bzw. Zerstörung des Originals

Es wird ausdrücklich versichert, dass das Original des Prüfungszeugnisses verloren gegangen bzw. zerstört wurde.

Im Falle des Wiederauffindens sind diese sowie alle etwaigen Ausfertigungen oder bereits erteilten Zweitschriften der IHK Koblenz unverzüglich auszuhändigen.

Der Antrag erfolgt aufgrund Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG)/Selbstbestimmungsgesetz

Dem Antrag füge ich bei:
  • das Originalzeugnis sowie alle etwaigen Ausfertigungen/Abschriften/Zweitschriften
  • amtlicher Nachweis der Namensänderung nach TSG/Selbstbestimmungsgesetz

Erklärung

Durch die Ausstellung einer Zweitschrift des Originalzeugnisses alle bereits ausgestellten Ausfertigungen und Zweitschriften ihre Gültigkeit verlieren.
Die Ausstellung einer Zweitschrift gemäß der aktuell geltenden Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Koblenz kostenpflichtig ist. Bereits mit Antragstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst. Die Verwaltungsgebühr beträgt 40,00 Euro pro Dokument.
Diese Verwaltungsgebühr entfällt bei einer Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG)/Selbstbestimmungsgesetz.
Falsche Angaben oder das Verschweigen von Tatsachen strafrechtlich relevant sein und eine Strafverfolgung auslösen können.

Hinweise zum Datenschutz:
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags verwendet. Nach der Verarbeitung werden Ihre Daten datenschutzkonform innerhalb der gesetzlichen Fristen aufbewahrt, nach Ablauf gelöscht.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist die Erstellung einer Zweitschrift ggf. nicht mehr möglich.