Für kleine und mittlere Firmen

Mit Härtefallhilfe Energiekosten abfedern

Hessische Unternehmen, die von den hohen Energiekosten des Jahres 2022 in ihrer Existenz bedroht sind, können nun Härtefallhilfen beantragen. 
Die Unterstützung ist vorgesehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis maximal 249 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Sie müssen 2022 eine Verdreifachung ihrer Energiekosten erlitten haben, deswegen in die roten Zahlen geraten sein, und die Energiekosten müssen mindestens sechs Prozent ihres Umsatzes betragen haben. Ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen, Energieversorger, Banken und Unternehmen, die bereits in einem anderen Bundesland Härtefallhilfe erhalten haben.
In Hessen bearbeitet das Regierungspräsidium (RP) Kassel die Anträge. Erstattet werden Mehrkosten des Energiebezugs im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr – allerdings nur bis zur Höhe des Betriebsverlusts, der infolge der Energiekosten eingetreten ist. Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro je Unternehmen, die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro. Die Hilfe steht unter dem Vorbehalt der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht darauf.
Um die Hilfe zu erhalten, muss ein Unternehmen außerdem versichern, dass seine Existenz damit gesichert erscheint und es im Jahr 2023 keine betriebsbedingten Kündigungen plant. Steuerberater müssen die Angaben zum Betriebsverlust, zu den Energiekosten und zum Anteil der Energiekosten am Umsatz bescheinigen.
„Kein gesundes Unternehmen soll wegen des russischen Angriffes zahlungsunfähig werden. Die entschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung und die parteiübergreifend auf den Weg gebrachten ergänzenden Hilfen des Landes haben dazu beigetragen, dass uns Gasmangellage und Wirtschaftsabsturz erspart geblieben sind", sagt Hessens Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir. "Mit dem Härtefallfonds runden wir die Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft ab.“