Beratungsförderung und Zuschüsse
Fördermittel für Digitalisierung
Staat unterstützt Mut zur Digitalisierung
Fördermittel für Digitalisierung
Staatliche Unterstützung für Digitalisierungsmaßnahmen gibt es als Beratungszuschuss („go-digital“ und „RKW Beratungsförderung zur Digitalisierung“) aber auch in Form von Zuschüssen zu Digitalisierungsinvestitionen („Digi-Zuschuss Hessen“) oder F&E („Modellhafte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“).
Beratungsförderung des RKW zur Digitalisierung
Kleine und mittlere Unternehmen können Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch nehmen.
Gefördert werden z. B.: Digitale Geschäftsmodelle, die Digitalisierung der Prozesslandschaft, Digitalisierung des Marketings oder die Gewährleistung der IT-Sicherheit.
Der Zuschuss zum Beratungshonorar beträgt max. 400,- Euro je Tagewerk (max. 50 Prozent). Für alle Förderprogramme können KMU insgesamt max. 15 Tagewerke Förderung je Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Gefördert durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Digitalisierungs-Zuschuss Hessen
Was wird gefördert?
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
- die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen.
Wie hoch ist die Förderung?
Wie hoch ist die Förderung?
Max. 10.000 Euro für Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung erfolgt bei der WIBank.
Digital-Zuschuss-Hessen
An vier Terminen im Jahr können sich KMU in einem Online-Bewerbungsverfahren ab 9:00 Uhr für den Digi-Zuschuss bewerben. Die Plattform bleibt in dieser Zeit unabhängig von der Anzahl der Bewerber für 48 Stunden geöffnet. Mittels eines rechtssicheren Zufallsverfahrens werden anschließend Bewerbungen ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
Folgende Informationen werden Sie für ihre Online-Bewerbung benötigen:
• Name des Antragstellers inkl. Rechtsform
• Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
• Adresse
• Ansprechpartner und Kontaktdaten
• geplantes Vorhaben (Auswahlfeld)
• Investitionssumme
• geplante Förderung (50 % der Investitionssumme, max. 10.000 €)
• Name des Antragstellers inkl. Rechtsform
• Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
• Adresse
• Ansprechpartner und Kontaktdaten
• geplantes Vorhaben (Auswahlfeld)
• Investitionssumme
• geplante Förderung (50 % der Investitionssumme, max. 10.000 €)
Nach der Durchführung des Zufallsauswahlverfahrens werden den ausgewählten Bewerbern die Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung muss postalisch innerhalb von 10 Werktagen nach der Auswahlmeldung erfolgen. Es können nur vollständige Anträge abschließend bearbeitet werden.
Förderung von modellhaften Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Was wird gefördert?
Im Fokus der Förderung stehen F&E-Vorhaben aus den folgenden Bereichen:
- Technologie & Innovation (themenoffen)
- CO2-Reduktion
- Digitalisierung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Förderfähig sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Anwendungseinrichtungen sowie Transfer- und Wirtschaftsfördereinrichtungen wie Verbände, Vereine oder Kammern und andere Projektträger. Kommunen sind nicht antragsberechtigt.
Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU oder Verbundvorhaben von KMU in Kooperation mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder Transfer- und Wirtschaftsfördereinrichtungen. Die Aufwendungen von Großunternehmen in Verbundvorhaben werden nicht gefördert.
Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU oder Verbundvorhaben von KMU in Kooperation mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder Transfer- und Wirtschaftsfördereinrichtungen. Die Aufwendungen von Großunternehmen in Verbundvorhaben werden nicht gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben eines Vorhabens.
Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben eines Vorhabens.
Förderprogramm Distr@l
Dist@l soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in deren digitaler Transformation, aber auch junge Unternehmen beim Aufbau neuer digitaler Innovationen unterstützen sowie den Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in die Unternehmen beschleunigen, bestehende Förderlücken schließen und Gründungen anstoßen. Distral fördert 2026 auch Dual-Use-Projekte (zivil/militärisch). Es gliedert sich in vier Bereiche:
- Machbarkeitsstudien: Das Fördervolumen für Einzelvorhaben beträgt bis zu 100.000 Euro, die Förderquote bis maximal 50 Prozent. Zielgruppe sind KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Laufzeit beträgt drei bis zwölf Monate.
- Digitale Innovationsprojekte: Gefördert werden das Entwickeln von Prototypen, Systemen oder Verfahren sowie das Optimieren und Entwickeln von Produkten. Das Fördervolumen für Einzel- und Verbundvorhaben beträgt zwischen 100.000 und 500.000 Euro, die Förderquote bis zu 70 Prozent. Die Laufzeit erstreckt sich von einem Jahr bis zu drei Jahren.
- WTT-Projekte. Hochschulen können für Technologietransferprojekte zwischen 100.000 und eine Million Euro beantragen, um Wissen und Forschungsergebnisse insbesondere für die Wirtschaft nutzbar und verwertbar zu machen.
- Digitale Gründungsförderung. Es gibt zwei Module mit unterschiedlichen Fördervolumen und - quoten. Das erste Modul adressiert Projekte junger Hochschulabsolventen, parallel soll es Ausgründungen anstoßen. Das zweite Modul fördert Einzelvorhaben von Start-ups, damit diese innovative Geschäftsideen mit hohem Wachstumspotenzial und Sprunginnovationen umsetzen zu können.
Steuerliche Forschungsförderung - Was ist 2026 möglich?
Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten. Begünstigt sind FuE-Vorhaben aus den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
Gefördert werden Arbeitslöhne, Auftragsforschung, Abschreibungen sowie Gemein- und Betriebskosten. Das digitale Antragsverfahren erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) die Bescheinigung beantragt, die gegenüber dem Finanzamt den Beleg dafür darstellt, dass es sich bei den angegebenen Ausgaben um F&E-Ausgaben handelt. Im zweiten Schritt wird dann mit diesem Beleg beim Finanzamt die entsprechende Forschungsförderung beantragt.
Die Förderung beträgt grundsätzlich 25%, auch für große Unternehmen. KMU können darüber hinaus einen Aufschlag von weiteren 10% beantragen und können somit auf eine Förderquote von 35% der anerkannten F&E-Ausgaben kommen.
Am 18. Juli 2025 ist das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ verkündet worden. Mit dem Gesetz kommt es zu einer Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen ab 01.01.2026.
- Die maximale Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Mio. € jährlich.
- Der Pauschalsatz für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben steigt auf 100 € pro Stunde.
- Gemein- und Betriebskosten werden pauschal mit 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt.
- Anwendung verbesserter Abschreibungsmöglichkeiten auch bei der Forschungszulage.
Weitere Informationen auf der Seite der BSFZ:
https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/neu-hier
https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/neu-hier
Quelle: BSFZ
