Beratungsförderung und Zuschüsse

Staat unterstützt Mut zur Digitalisierung


Fördermittel für Digitalisierung
Staatliche Unterstützung für Digitalisierungsmaßnahmen gibt es als Beratungszuschuss („go-digital“ und „RKW Beratungsförderung zur Digitalisierung“) aber auch in Form von Zuschüssen zu Digitalisierungsinvestitionen („Digi-Zuschuss Hessen“) oder F&E („Modellhafte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“).

Beratungsförderung: Go digital

 Was wird gefördert?
"Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit"
 Wer wird gefördert?
 Gewerbliche Wirtschaft und Handwerk mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 20 Mio €. Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen Antragstellung, Beratungsleistung und Abrechnung. Eine Übersicht bietet die interaktive Beraterlandkarte.
Kriterien an Beratungsunternehmen für eine Autorisierung:
  • Fachliche Expertise
  • Wirtschaftliche Stabilität
  • Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
  • Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel
  • Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards
Wie hoch ist die Förderung?
50 Prozent auf maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Beratungsförderung des RKW zur Digitalisierung

Was wird gefördert?
Beratungsförderung zu
  • digitalem Marketing und Prozessen 
  • digitalen Geschäftsmodellen
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit
  • Förderung auch für Antragstellung bei anderen Programmen.
Wer wird gefördert?
  • Hessische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 250 Mitarbeiter 
  • Schnelle Abwicklung
  • Persönliches, nicht öffentliches Matching
  • Berater muss Referenzen nachweisen.
  • Professoren, die selbst abrechnen können, sind auch als Berater zugelassen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt 600 EUR je Tagewerk - in EFRE-Vorranggebieten bis zu 650 EUR je Tagewerk - für bis zu zehn Tagewerke. Also maximal 6.000 EUR bzw. 6.500 EUR und max. 50% des Beratungshonorars pro Beratungsprojekt. Hier sind es pro Projekt zwar nur 10 Tage, aber alle Jahre wieder. Man kann also das Programm im Herbst in Anspruch nehmen und erneut ab Januar des Folgejahres. 

Digitalisierungs-Zuschuss Hessen

Was wird gefördert?
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter. 
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen.
Wie hoch ist die Förderung?
Max. 10.000 Euro für  Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung erfolgt bei der WIBank.
Digital-Zuschuss-Hessen
An vier Terminen im Jahr können sich KMU in einem Online-Bewerbungsverfahren ab 9:00 Uhr für den Digi-Zuschuss bewerben. Die Plattform bleibt in dieser Zeit unabhängig von der Anzahl der Bewerber für 48 Stunden geöffnet. Mittels eines rechtssicheren Zufallsverfahrens werden anschließend Bewerbungen ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
Folgende Informationen werden Sie für ihre Online-Bewerbung benötigen:
• Name des Antragstellers inkl. Rechtsform
• Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
• Adresse
• Ansprechpartner und Kontaktdaten
• geplantes Vorhaben (Auswahlfeld)
• Investitionssumme
• geplante Förderung (50 % der Investitionssumme, max. 10.000 €)
Nach der Durchführung des Zufallsauswahlverfahrens werden den ausgewählten Bewerbern die Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung muss postalisch innerhalb von 10 Werktagen nach der Auswahlmeldung erfolgen. Es können nur vollständige Anträge abschließend bearbeitet werden.

Förderprogramm des BMWI – Digital jetzt


Hintergrund
Viele Studien zeigen eine Digitalisierungslücke im deutschen Mittelstand.
  • 52 Prozent der KMU sind „durchschnittlich“, 29 Prozent „niedrig“ und nur 19 Prozent „hoch“ digitalisiert
  • Die jährlichen Ausgaben für Digitalisierung in KMU betragen durchschnittlich 17 TEUR, oftmals aber auch weniger als 10 TEUR.
  • 34 Prozent der KMU fehlen Mitarbeiter mit entsprechenden Digitalkompetenzen.
  • Kreditfinanzierung für Digitalisierungsvorhaben werden dadurch erschwert, dass die Bewertung durch Dritte problematisch ist und den Vorhaben ein relativ hohes Risiko zugemessen wird.

Ziele des Förderprogramms:
  • KMU zu mehr Investitionen in den Bereichen digitale Technologien und Know-how anregen.
  • Geschäftsprozesse digitalisieren und digitale Geschäftsmodelle besser nutzen.
  • Mitarbeiter befähigen, selbstständig die Chancen der Digitalisierung zu bewerten und neue Digitalisierungsinvestitionen im Unternehmen anzustoßen.
  • Die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der geförderten KMU stärken.

Wer kann einen Antrag stellen?
Adressaten sind KMU mit 3-499 Mitarbeitern. Die Förderung ist in zwei verschiedenen Modulen möglich:
  • Modul 1: Investitionen in digitale Technologien (Hard-und Software)
  • Modul 2: Investitionen in Qualifizierung der Mitarbeitenden

Wie hoch ist die Förderung?
  • Die Maximale Förderhöhe beträgt in der Regel 50 TEUR, (bei Wertschöpfungsketten und -netzwerken 100 TEUR pro Antragsteller); die minimale Förderhöhe 17 TEUR bei Modul 1 und 3 TEUR bei Modul 2.
  • Die Förderquote ist gestaffelt nach Unternehmensgröße (bis 50 MA: bis 40%; bis 250 MA: bis 35 %; bis 499 MA: bis 30 %)
Erhöhte Förderquote bei:
  • Investitionen in strukturschwachen Regionen (+10 Prozentpunkte)
  • Investitionen von mehreren KMU innerhalb eines Wertschöpfungsnetzwerks oder einer Wertschöpfungskette (+5 Prozentpunkte)
  • Investitionen in die IT-Sicherheit, inkl. Datenschutz (+5 Prozentpunkte)
Die Förderquote in jedem Fall bei maximal 50 Prozent gedeckelt.

Die Förderung ist nicht vorgesehen u.a. für:
  • Standardsoftware (übl. Betriebssysteme und Bürosoftware)
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist
  • Ersatz- und Routineinvestitionen
  • Erstmalige IKT-Grundausstattung

Inhalt des Digitalisierungsplans
Ein Digitalisierungsplan ist Voraussetzung für die Förderung. Er soll „qualifizierte Investition“ ermöglichen sowie langfristige Effekte sichern. Er …
  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen und
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen sowie
  • die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen –z. B. wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird oder wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder und/oder Geschäftsmodelle erschließt.

Wer erstellt den Digitalisierungsplan:
Plan soll anhand eines vorgegebenen Musters erstellt werden. Er kann in Eigenleistung oder mit Hilfe anderer Fördermaßnahmen, wie z. B. go-digital oder durch ein Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum oder in Hessen auch mit Hilfe der Beratungsförderung des RKW erstellt werden.

Zeitplan
  • Landing Page mit Informationen für Antragsteller und Öffentlichkeit unter http://www.bmwi.de/digital-jetzt in Q2/2020.
  • Kick-Off Veranstaltung im Forum Digitale Technologien in Berlin voraussichtlich am 28. Mai 2020
  • Start der Entgegennahme der Anträge im Sommer 2020

Förderung von modellhaften Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Was wird gefördert?
Im Fokus der Förderung stehen F&E-Vorhaben aus den folgenden Bereichen: 
  • Technologie & Innovation (themenoffen)
  • CO2-Reduktion
  • Digitalisierung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Förderfähig sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Anwendungseinrichtungen sowie Transfer- und Wirtschaftsfördereinrichtungen wie Verbände, Vereine oder Kammern und andere Projektträger. Kommunen sind nicht antragsberechtigt.
Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU oder Verbundvorhaben von KMU in Kooperation mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder Transfer- und Wirtschaftsfördereinrichtungen. Die Aufwendungen von Großunternehmen in Verbundvorhaben werden nicht gefördert. 
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben eines Vorhabens.

Förderprogramm Distr@l

Dist@l soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in deren digitaler Transformation, aber auch junge Unternehmen beim Aufbau neuer digitaler Innovationen unterstützen sowie den Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in die Unternehmen beschleunigen, bestehende Förderlücken schließen und Gründungen anstoßen. Es gliedert sich in vier Bereiche:
  1. Machbarkeitsstudien: Das Fördervolumen für Einzelvorhaben beträgt bis zu 100.000 Euro, die Förderquote bis maximal 50 Prozent. Zielgruppe sind KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Laufzeit beträgt drei bis zwölf Monate.              
  2. Digitale Innovationsprojekte: Gefördert werden das Entwickeln von Prototypen, Systemen oder Verfahren sowie das Optimieren und Entwickeln von Produkten. Das Fördervolumen für Einzel- und Verbundvorhaben beträgt zwischen 100.000 und 500.000 Euro, die Förderquote bis zu 70 Prozent. Die Laufzeit erstreckt sich von einem Jahr bis zu drei Jahren.
  3. WTT-Projekte. Hochschulen können für Technologietransferprojekte zwischen 100.000 und eine Million Euro beantragen, um Wissen und Forschungsergebnisse insbesondere für die Wirtschaft nutzbar und verwertbar zu machen.     
  4. Digitale Gründungsförderung. Es gibt zwei Module mit unterschiedlichen Fördervolumen und - quoten. Das erste Modul adressiert Projekte junger Hochschulabsolventen, parallel soll es Ausgründungen anstoßen. Das zweite Modul fördert Einzelvorhaben von Start-ups, damit diese innovative Geschäftsideen mit hohem Wachstumspotenzial und Sprunginnovationen umsetzen zu können. Weitere Informationen
IGP - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Mit dem IGP fördert das BMWi marktorientierte Innovationsprojekte und -netzwerke. In deren Mittelpunkt sollen innovative Geschäftsmodelle oder Pionierlösung stehen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte, Designansätze und digitale Geschäftsideen umsetzen. Die geförderten Projektideen sind geprägt von einem primär nichttechnischen Entwicklungscharakter, gleichwohl können neue technische Entwicklungen genutzt, adaptiert und in neue Zusammenhänge gebracht werden. 
Auf diese Weise möchte das BMWi vor allem junge, kleine und mittelständische Unternehmen erreichen und sie in der Umsetzung ihrer klugen unternehmerischen Ideen unterstützen. Weiter Informationen unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/igp.html

UnternehmensWert: Mensch plus

Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist auch für die KMU eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Dafür benötigen Betriebe nachhaltige Strategien und neue Konzepte. Hier setzt der neue Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) an, indem er betriebliche Lern- und Experimentierräume fördert. Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wird Ihr Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt.
Ihr Unternehmen kann eine Förderung im Programmzweig uWM plus erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro
  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)
Die Förderung umfasst zwölf Beratungstage, die Förderquote beträgt 80 Prozent, d.h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Insgesamt sollten für den Beratungsprozess ca. fünf bis sechs Monate eingeplant werden.
Weitere Informationen zum Programm und Ansprechpartner finden Sie hier.