Messeförderung

Messeförderung des Landes Hessen

Hessische Gemeinschaftsstände

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) bietet jährlich auf ausgewählten Messen im Ausland die Teilnahme an hessischen Firmengemeinschaftsständen zu geförderten Konditionen auf Messen in weit entfernt liegenden oder schwierigen Märkten an. Programm für 2025: Hessische Gemeinschaftsstände.

Einzelbetriebliche Förderung

Das Land Hessen fördert die Teilnahme von kleinen und mittleren hessischen Unternehmen, Start-Ups und Handwerksbetrieben als Aussteller auf Messen und Ausstellungen im In- und Ausland, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft (www.auma.de) aufgeführt sind und eine internationale Ausrichtung haben.
Antragsberechtigt sind folgende Unternehmen, die ihren Betriebssitz in Hessen haben:
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
  • Handwerks- und Kleinstunternehmen
  • Junge, innovative Unternehmen („Start-ups“)
Bei Auslandsmessen außerhalb von EU und EFTA kann die Förderung von Klein- und Mittleren Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 4.000 Euro pro Unternehmen betragen.
Bei Messen und Ausstellungen in der EU und den EFTA-Staaten sowie im Inland kann die Förderung der Handwerks- und Kleinstunternehmen und Start-ups bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2.000 Euro pro Unternehmen betragen.
Weitere Informationen und die Beantragung der Förderung erfolgt über die Hessen Agentur.

Messeförderung des Bundes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert jährlich die Beteiligung von deutschen Unternehmen an ca. 200 Fachmessen im Ausland.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von:
  • Firmengemeinschaftsausstellungen
  • Fachsymposien
  • Sonderschauen
  • Informationsständen
  • Informationszentren
  • Sonderveranstaltungen der deutschen Wirtschaft
Eine Übersicht der geförderten Messen kann in der AUMA-Messedatenbank abgerufen werden. Bitte markieren Sie hierzu oben links in der Maske den Punkt "Auslandsmesseprogramm".