Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Edelmetallen
Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) ist als Teil des „Aktionsplans zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte“, auf den sich die Bundesregierung Anfang Oktober in Reaktion auf den Wirecard-Bilanzskandal verständigt hat, erlassen worden und in großen Teilen zum 01.07.2021 in Kraft getreten. Durch Artikel 3 des Gesetzes wird § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) um eine weitere Nummer 8 ergänzt.