Formulare für Finanzanlagenvermittler

Für das Berichtsjahr 2024 können Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater Ihre Negativerklärung jetzt einfach und schnell digital einreichen. Sollten Sie also in 2024 keine nach §§ 34f oder h GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, können Sie anstelle des Prüfungsberichts Ihre entsprechende Negativerklärung unter folgendem link direkt digital an uns senden: