Nr. 4045770
IHK Kassel-Marburg

Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler

Die Finanzanlagenvermittlung ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Nach § 34f GewO wird die Erlaubnis in drei Teilbereiche unterteilt.

Prüfungspflicht
Finanzanlagenvermittler
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Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) ist als Teil des „Aktionsplans zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte“, auf den sich die Bundesregierung Anfang Oktober in Reaktion auf den Wirecard-Bilanzskandal verständigt hat, erlassen worden und in großen Teilen zum 01.07.2021 in Kraft getreten. Durch Artikel 3 des Gesetzes wird § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) um eine weitere Nummer 8 ergänzt.

Finanzanlagenvermittler

Das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz ist am 3. Juni verkündet worden