Chemikalien-Verbotsverordnung: Informationen der Marktüberwachungsbehörde Baden-Württemberg

Das Referat 114 (Chemikaliensicherheit) der baden-württembergischen Marktüberwachungsbehörde ist die in Baden-Württemberg landesweit zuständige Behörde für die Chemikalien-Verbotsverordnung, bei der die Abgabe von Stoffen und Gemischen mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften angezeigt oder eine Erlaubnis beantragt werden muss. Auch die Sachkundeprüfungen nach Chemikalien-Verbotsverordnung werden durch das Referat 114 abgenommen.
Das Referat 114 hat auf seinem Internetauftritt Hinweise zur Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV sowie ein ChemVerbotsV-Anzeige-Erlaubnis-Formular für Unternehmen in Baden-Württemberg bereitgestellt.