Chemikalien-Klimaschutzverordnung
F-Gase: Reglementierung von flourhaltigen Gasen
Zu der novellierten EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (vgl. auf dieser Homepage hier) hat das Umweltbundesamt seine Fragen und Antworten überarbeitet und neu veröffentlicht. Die FAQ sind in Kapitel unterteilt und werden voraussichtlich fortlaufend ergänzt: Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung | Umweltbundesamt).
F-Gase: Neue Durchführungsverordnung zur Registrierung im F-Gas-Portal
Aufgrund der novellierten EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (vgl. hier im EU-Amtsblatt vom 20.02.2024) müssen sich mehr Unternehmen als bisher im F-Gas-Portal der EU registrieren. Die zugehörige Durchführungsverordnung wurde nun ebenfalls novelliert.
F-Gase: Umweltbundesamt veröffentlich FAQ zur neuen F-Gase-Verordnung
Der mit der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) abgestimmte FAQ klärt erste Frage zu den neuen Bestimmungen der im Februar 2024 in Kraft getretenen F-Gase-Verordnung.
F-Gase: Neue EU-Verordnungen zu fluorierten Gasen und zu FCKW
Am 20.02.2024 wurden zwei grundlegende EU-Verordnungen zum Klimaschutz und zum Schutz der Ozonschicht in überarbeiteter Form neu veröffentlicht. Beide traten am 11. März 2024 in Kraft.
Tätigkeiten im Zusammenhang mit F-Gasen: Sachkundebescheinigungspflichten von Personen und Zertifizierungspflichten von Unternehmen
Mit der neuen am 1.1. 2015 in Kraft getretenen europäischen F-Gase-Verordnung 517/ 2014, die die alte F-Gase-Verordnung 842/2006 ersetzt hat, wurden u. a. zusätzlich zu den bereits bestehenden Sachkundebescheinigungs- und Zertifizierungspflichten neue bzw. erweiterte Sachkundebescheinigungspflichten für Personen sowie erweiterte Zertifizierungspflichten für Unternehmen eingeführt.