F-Gase: Leitfaden zur Registrierung im F-Gase-Portal in deutscher Sprache

Die EU-Kommission hat ihre Schritt-für-Schritt Anleitung zur Registrierung im F-Gase-Portal aktualisiert und in deutscher Sprache veröffentlicht. Darin wird nun auch explizit auf die Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen eingegangen. Die Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Registrierung im F-Gase-Portal führen derzeit zu Problemen von Unternehmen bei der Zollanmeldung.
Der Leitfaden führt viele technische Details zur Registrierung aus. Ab Seite 13 wird auch auf die verschiedenen Arten der Registrierung (Ein- oder Ausfuhr, als Massengut oder in Einrichtungen, als HFKW oder nicht-HFKW). Die Kommission weist in dem Leitfaden erneut darauf hin, dass die Bearbeitung der Registrierungen 10 Arbeitstage oder länger dauern kann.
Den Leitfaden finden Sie hier: Link
Weiterhin führt die seit März 2024 geltende Registrierungspflicht zu vielen Problemen beim Zoll, der offenbar erst seit Anfang des Jahres die korrekte Registrierung bei der Zollanmeldung überprüft. Hinweise zum Umgang mit dem Zoll auch hier:

Zur Registrierung von Gebrauchtwagen: IHK Karlsruhe - Ein- und Ausfuhr von Einrichtungen mit F-Gasen
Beachten Sie bitte auch unbedingt, dass die IHK keinen Zugriff auf das System hat und daher keinen technischen Support leisten kann. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die folgende Mail:
Quelle: DIHK (angepasst)

Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE