Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Reagenzgläser Chemikalien © AdobeStock/Xyz+

28.04.2026 | Seit dem 17. April 2026 gelten in Deutschland die bereits 2024 mit der F-Gase-Verordnung erweiterten Anforderungen an Tätigkeiten mit F-Gasen. Die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) erweitert die Sachkundepflicht etwa auf Anlagen mit sogenannten alternativen Kältemitteln.

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10.11.2025 | Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes beschlossen. Damit sollen die erweiterten Anforderungen der neuen F-Gase-Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden. Darunter fallen insbesondere die erweiterten Verbote des Bereitstellens und Inverkehrbringens bestimmter Erzeugnisse und Einrichtungen, die unter die EU-F-Gas-Verordnung fallen. Der Gesetzesentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren.

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02.09.2025 | In den Entwürfen zu einem sogenannten Omnibus IV Paket hat die EU-Kommission auch Erleichterungen der erst 2024 in Kraft getretenen neuen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 veröffentlicht.

28.08.2025 | Das Umweltministerium (BMUKN) plant in der überarbeiteten ChemKlimaschutzV die Umsetzung der Zertifizierungsanforderungen der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573. Darin enthalten sind auch die Regelungen zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten. Laut Verordnungsentwurf erwartet das BMUKN, dass ca. 50.000 Personen bis März 2029 Auffrischungskurse belegen und ihre Sachkundebescheinigung aktualisieren lassen müssen.

23.06.2025 | Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die fluorhaltige Kältemittel beinhalten, können aktuell nur nach vorheriger Registrierung im F-Gas-Portal aus der EU hinaus exportiert oder in die EU importiert werden. Diese Regelung wird eventuell mittelfristig entfallen, ein entsprechender Entwurf wird derzeit auf EU-Ebene beraten.

07.04.2025 | Im F-Gase-Portal registrierte Unternehmen werden automatisch auf die Pflicht zur Abgabe eines Berichts nach Artikel 26 hingewiesen. Das Portal informiert dabei auch viele, die nicht von dieser Pflicht betroffen sind. Die Unternehmen sollten deshalb vorher ihre Betroffenheit prüfen.

19.03.2025 | Die EU-Kommission hat ihre Schritt-für-Schritt Anleitung zur Registrierung im F-Gas-Portal aktualisiert und in deutscher Sprache veröffentlicht.

03.02.2025 | Seit März 2024 gilt für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase (bspw. Kältemittel) eine Registrierungspflicht im F-Gase-Portal der EU. Da der Zoll verstärkt mit der Überprüfung dieser Anforderung begonnen hat, melden Unternehmen derzeit häufige Probleme bei der Registrierung oder der Zollabfertigung.

14.10.2024 | Zu der novellierten EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase hat das Umweltbundesamt seine Fragen und Antworten überarbeitet und neu veröffentlicht. Die FAQ sind in Kapitel unterteilt und werden voraussichtlich fortlaufend ergänzt.

29.10.2024 | Aufgrund der novellierten EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase müssen sich mehr Unternehmen als bisher im F-Gas-Portal der EU registrieren. Die zugehörige Durchführungsverordnung wurde nun ebenfalls novelliert.

Am 20.02.2024 wurden zwei grundlegende EU-Verordnungen zum Klimaschutz und zum Schutz der Ozonschicht in überarbeiteter Form neu veröffentlicht. Beide traten am 11. März 2024 in Kraft.