„Plastiktütenverbot“ greift im neuen Jahr

Ende der Übergangsfrist
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen keine leichten Einwegkunststofftragetaschen mit einer Wandstäke von 15 bis 50 Mikrometern mehr in den Umlauf gebracht werden. Ausgenommen davon sind sogenannte “Hemdchenbeutel”, sehr dünne Plastiktüten von weniger als 15 Mikrometern. Das Verbot bezieht sich auch auf biobasierte und biologisch abbaubare Kunststofftragetaschen.
Quelle: DIHK