VerpackG: Rückmeldebitte zum Referentenentwurf zur Anpassung des VerpackG und anderer Rechtsbereiche an die PPWR 2024/40 bis 03.12.2025
Der Gesetzentwurf dient der Anpassung an die Umsetzung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsverordnung), die am 11.02.2025 in Kraft getreten sind und die in wesentlichen Teilen ab dem 12.08.2026 gelten. Die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung werden dabei, teils in Verbindung mit Artikel 8 und 8a der geänderten Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG, 1:1 umgesetzt.
Anders als mit der Bundesregierung vereinbart wurde keine Synopse zwischen dem bestehenden VerpackG und dem VerpackG-Referentenentwurf zur Verfügung gestellt. Mittels Einsatz von KI haben wir eine kurze Gegenüberstellung (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) in der beigefügten Excel-Tabelle zur besseren Orientierung erzeugt und beigefügt.
In der Stellungnahme werden wir einen besonderen Fokus auf die Öffnungsklauseln der PPWR, die es den EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht nationale Anpassungen vorzunehmen und auf die Regelungsaufträge in der PPWR an die EU-Mitgliedsstaaten legen. Zu einer ersten Orientierung finden Sie die entsprechenden KI-generierten Übersichten (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) auf der rechten Seite unter "Weitere Informationen".
Für eine einheitliche und gemeinsame DIHK Stellungnahme bitten wir Sie um Rückmeldung bis einschließlich 03. Dezember 2025. Auf Wunsch können Ihre Anmerkungen auch in anonymisierter Form an die DIHK weitergeleitet werden.
Insbesondere interessieren uns Antworten auf folgende Fragen:
- Wie wirkt sich die geplanten nationalen Regelungen auf die gewerbliche Wirtschaft aus (ggf. auch anhand von Beispielen)?
- Welche Regelungen gehen über EU-Vorgaben hinaus und benachteiligen ggf. deutsche Unternehmen?
- Wie sollten die Regelungen im Sinne der Unternehmen verbessert werden?
Beteiligen Sie sich jetzt!