Wirtschaftsnummer und Basisregister

Am 11. Juni hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zum Basisdatenregister und der Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer beschlossen und damit den Weg für weniger Bürokratie frei gemacht.

Durch das Basisdatenregister als zentrales Register sollen die Unternehmen von Berichtspflichten in Form von Mehrfachmeldungen in eines oder mehrere der rund 120 Register mit Unternehmensbezug entbunden werden. Mit der Vergabe einer einheitlichen Wirtschaftsnummer, die der Identifikation dient, müssen Unternehmen zukünftig Daten nur noch einmal an das Basisregister melden, alle Behörden können dann zugreifen.
Basis für die Unternehmensnummer ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer der Abgabeverordnung, die aktuell allerdings noch nicht vergeben ist. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und dem wirtschaftlich Tätigen mitgeteilt.
Laut Information auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern wird die Wirtschaftsidentifikationsnummer derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor Einführung sollen geeignete Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Sofern ein Gesetz die Angabe vorsieht, kann diese Angabe tatsächlich erst für Vorgänge ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Wirtschaftsidentifikationsnummer erfolgen.
Das Basisregister soll zum 1. Januar 2024 starten, befindet sich aber laut Angabe auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes aktuell noch im Aufbau.

Stand: Dezember 2023