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Mitarbeiter einstellen und kündigen

Sie möchten einen neuen Mitarbeiter einstellen oder müssen bei bestehenden Mitarbeitern die Kündigung aussprechen? Hier finden Sie Informationen zu den Themenbereichen Einstellung, Kündigung und Abfindung.

Nach dem Mindestlohngesetz gilt ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer haben ab Januar 2025 Anspruch auf einen Mindeststundenlohn von 12,82 Euro brutto. Es gibt aber weitere Pflichten und Ausnahmen.

Wichtige arbeitsrechtliche Aspekte von der Stellenausschreibung über die Personalauswahl bis zur Vertragsgestaltung. Informieren Sie sich!

Oftmals ist die Kündigung von Mitarbeitern unausweichlich. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Kleinbetriebe in der Regel als erste betroffen. Das Kündigungsschutzgesetz gilt dort zwar nicht. Dennoch sind einige wichtige Aspekte zu beachten. Das Merkblatt zeigt auf, wie die Vertragsparteien ihr Arbeitsverhältnis fair und wirksam beenden können.

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Fristablauf befristeter Verträge und Anfechtung von Arbeitsverträgen. Wir informieren Sie!

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Bewerber die Höhe der Vergütung frei aushandeln. Das Ergebnis richtet sich danach, wie sehr Unternehmer und Bewerber am Abschluss eines Arbeitsvertrages interessiert sind und wie das Lohngefüge im Unternehmen aussieht.

Das Arbeitszeugnis muss bestimmten Anforderungen (äußerlich und inhaltlich) genügen. Tipps zur Erstellung eines Zeugnisses und Formulierungshinweise gibt unsere IHK-Information.

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie soll den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell ausgleichen.

Auszubildende sind während einer anfänglichen Probezeit von mindestens einem bis zu vier Monaten jederzeit, das heißt ohne Einhaltung einer Frist, kündbar. Die Kündigung während der Probezeit muss nicht begründet werden.

IHK Karlsruhe
Bereich Recht
Frauke Volz
IHK Karlsruhe
Bereich Recht