Vergütung im Beschäftigungsverhältnis

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Bewerber die Höhe der Vergütung frei aushandeln. Das Ergebnis richtet sich danach, wie sehr Unternehmen und Bewerber am Abschluss eines Arbeitsvertrages interessiert sind und wie das Lohngefüge im Unternehmen aussieht.
Seit dem 1. Oktober 2022 ist als gesetzliche Untergrenze allerdings der allgemeine Mindestlohn in Höhe von 12 Euro brutto je Zeitstunde zu beachten. Dieser wird immer wieder angepasst.  Siehe hierzu unser Merkblatt Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz.
Weiterhin kann sich im Geltungsbereich eines Tarifvertrags die Höhe der Vergütung aus diesem ergeben.
Tarifverträge gelten für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis, wenn
  • die Geltung eines bestimmten Tarifvertrages vertraglich vereinbart wurde, der Tarifvertrag also durch individuelle Vereinbarung oder durch Betriebsvereinbarung in den jeweiligen Arbeitsvertrag einbezogen wurde,
  • Bei der einzelvertraglichen Einbeziehung kann sowohl ein ganzer Tarifvertrag einbezogen werden als auch die Geltung nur einzelner Regelungen vereinbart werden.
  • Arbeitgeber als Mitglied des Arbeitgeberverbandes und Arbeitnehmer als Gewerkschaftsmitglied tarifgebunden sind
    oder
  • ein Tarifvertrag durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Die Übersicht der allgemeinverbindlichen Tarifverträge finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es einige Branchen, wie beispielsweise Baugewerbe, Gebäudereinigung, Briefdienstleistungen und Pflegebranche, in denen branchenspezifische Mindestlöhne vorgeschrieben sind. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Tariflöhne/Tarifverträge
Ausführliche Informationen zu Tariflöhnen und Tarifverträgen finden Sie im Internetauftritt der Hans-Böckler-Stiftung. Neben der IG Metall hat auch die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di Baden-Württemberg Entgelttarifverträge ins Internet eingestellt.
Amtliche Statistik für Löhne und Gehälter
Sowohl das Statistische Bundesamt als auch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg halten tief gegliederte Statistiken über Verdienste in einzelnen Wirtschaftszweigen bereit. Das Statistische Landesamt veröffentlicht im Internet vierteljährlich Übersichten über Durchschnittsgehälter
Private Anbieter von Lohn- und Gehaltstabellen
Eine Vielzahl von privaten Institutionen und Unternehmen bietet den Zugriff auf Datenbanken für Löhne und Gehälter im Internet an. Oft sind diese aber nur gegen Entgelt zu beziehen. Eine kostenfreie Orientierung bietet beispielsweise der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Mit den Suchworten "Lohn und Gehalt" oder "Einstiegsgehalt" lassen sich auch weitere einschlägige Seiten leicht auffinden. Für den Inhalt dieser Internetseiten können wir keine Haftung übernehmen.
Stand: November 2023