Aktuelle Meldungen zu Emissionshandelssystemen EU und Bund

Lesen Sie aktuelle Meldungen zu Emissionshandelssysteme in der EU und im Bund und bleiben Sie informiert!

29.10.2024 | Ab dem Jahr 2027 wird der deutsche nationale Brennstoffemissionshandel durch den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) abgelöst. Dieser neue Mechanismus zur CO₂-Bepreisung zielt insbesondere auf die Sektoren Verkehr und Gebäude.

Im Januar 2023 hat die Deutsche Emissionshandelsstelle unter mehreren neuen Leitfäden einen zu Anwendungsbereich, Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen veröffentlicht.

Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage können ab dem 28.03.2024 einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den zweiten Zuteilungszeitraum stellen.

Am 14.3.2022 hat das EU-Parlament die Trilogergebnisse der Gesetzesvorschläge zu „Land use, Land use change and Forestry“ (LULUCF), der Effort Sharing Regulation und der Überarbeitung der Marktstabilitätsreserve des ETS-Systems angenommen.

Am 8.2.2023 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 verabschiedet.

Unternehmen, die in diesem Jahr eine Carbon-Leakage-Kompensation in Anspruch nehmen wollen, müssen seit dem 01.01.2023 ein Energie- oder Umweltmanagement betreiben und bis Ende des Jahres nachweisen können.

Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen seit dem 1. Januar 2021 dafür einen CO2-Preis.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle hat Informationen zum Carbon-Leakage-Kompensationsantrag veröffentlicht.

Der neue “ Leitfaden” der DEHSt erläutert die Voraussetzungen und Einzelheiten der Antragsverfahren zur nachträglichen Anerkennung von Sektoren und Teilsektoren sowie zur Anpassung des Kompensationsgrades von Teilsektoren für die Periode 2021 bis 2025 gemäß BECV.

Zur Vermeidung einer Doppelbelastung durch den nEHS werden im Emissionsbericht der Anlagenbetreiber zusätzliche Daten erfasst. Die DEHST hat zwei Leitfäden zu diesem Thema erstellt.

Die Europäische Kommission hat die Carbon-Leakage-Liste, die für die Jahre 2021 bis 2030 gilt, am 15. Februar 2019 verabschiedet. 63 Sektoren und Teilsektoren wurden auf Grundlage einer quantitativen oder qualitativen Bewertung ihres Carbon-Leakage-Risikos auf die Liste aufgenommen.

Die seit langem erwartete BECV ist am 31. März 2021 vom Bundeskabinett verabschiedet worden.

Zu der am 1. Januar 2021 startenden CO2-Bepreisung hat das Bundeskabinett die ersten beiden Verordnungen zur technischen Umsetzung verabschiedet.

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Ein neuer Rechner zeigt, wie sich das auf Ihre Energiekosten auswirkt.