BECV: Ökologische Gegenleistungen für Kompensationen im nationalen Emissionshandel

Unternehmen, die in diesem Jahr eine Carbon-Leakage-Kompensation in Anspruch nehmen wollen, müssen seit dem 01.01.2023 ein Energie- oder Umweltmanagement betreiben und bis Ende des Jahres nachweisen können.
nEHS-Hinweispapier BECV: Auf den Internetseiten der deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) steht das endgültige Hinweispapier zu den ökologischen Gegenleistungen (s. auch Anlage) gemäß §§ 10 bis 12 BECV zur Verfügung. Unternehmen, die in diesem Jahr eine Carbon-Leakage-Kompensation in Anspruch nehmen wollen, müssen ab dem 1.1.2023 ein Energie- oder Umweltmanagement betreiben und bis Ende des Jahres nachweisen können.
Das vollständige Papier finden Sie unter “Weitere Informationen”. 
Quelle: DIHK