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Raumordnung/Bauleitplanung

Bauarbeiter klettert auf eine Leiter © shutterstock.com

Unsere IHKLW wird als Träger öffentlicher Belange zu der Aufstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen angehört. Wir vertreten dabei die Interessen betroffener Gewerbebetriebe, soweit diese dem Gesamtinteresse der Wirtschaft nicht entgegenstehen.

Blick auf Kräne © shutterstock.com

Bauleitplanung beschäftigt alle Unternehmen, da Bebauungspläne und Flächennutzungspläne einen rechtlichen Rahmen für Nutzungsarten und -möglichkeiten auf dem Betriebsgelände setzen.

Stilleben mit Füller, Geldmünzen und Weltkugel © shutterstock.com

Großflächige Einzelhandelsbetriebe können großen Einfluss auf die lokale und regionale Handelsentwicklung nehmen. Deshalb bringt sich unsere IHK in die Entscheidungen zu diesem Themenfeld ein und berät Unternehmen, Investoren, Städte/Gemeinden und Landkreise zur Umsetzung einer verträglichen und rechtssicheren Planung.

Schiff, Flugzeug und Weltkugeln in Blautönen © shutterstock.com

Bei der Raumordnung geht es um die raumbedeutsame Planung, die die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen in Niedersachsen und seinen Regionen berücksichtigt. Unsere IHK vertritt dabei das Interesse der Gesamtheit ihrer Mitglieder.

Flusslandschaft vor blauem Himmel © shutterstock.com

Regionale Raumordnungspläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze der Landesplanung, arbeiten regionsspezifische Struktur- und Entwicklungsprobleme auf und stimmen überregionale Belange mit regionalen Bedürfnissen ab.