Regionalpläne

Die Regionale Raumordnungsplanung ist das verbindende Glied zwischen der Landesentwicklungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne). Regionale Raumordnungspläne (RROP) konkretisieren die Ziele und Grundsätze der Landesplanung, arbeiten regionsspezifische Struktur- und Entwicklungsprobleme auf und stimmen überregionale Belange mit regionalen Bedürfnissen ab. Regionalplanung ist in Niedersachsen eine kommunale Aufgabe, für die die Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig zuständig sind.
Zu den Aufgaben der unteren Landesplanungsbehörden bzw. der Regionalplanungsstellen gehören:
  • die Aufstellung, Fortschreibung und Ergänzung der Regionalen Raumordnungsprogramme,
  • die raumordnerische Prüfung und Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Einzelvorhaben zum Beispiel über die Durchführung von Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für Ihren Zuständigkeitsbereich,
  • die Mitwirkung an der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden zum Beispiel durch Erarbeitung von raumordnerischen Stellungnahmen.
Unsere IHK vertritt gegenüber den relevanten Planungsträgern das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft sowie Interessen einzelner betroffener Gewerbebetriebe. Die IHK setzt sich ein für attraktivere Standortbedingungen für die Wirtschaft und für eine Umsetzung des Planungsgrundsatzes nach § 2 Abs. 2 Ziffer 9 Raumordnungsgesetz (ROG): „Zu einer räumlich ausgewogenen, langfristig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur sowie zu einem ausreichenden und vielfältigen Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist beizutragen. Zur Verbesserung der Standortbedingungen für die Wirtschaft sind in erforderlichem Umfang Flächen vorzuhalten, die wirtschaftsnahe Infrastruktur auszubauen sowie die Attraktivität der Standorte zu erhöhen. Für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.“