Bauleitplanung

Die Kommunale Bauleitplanung schafft einen geordneten Rahmen für die Nutzung der Grundstücke einer Gemeinde. In der Regel erfolgt dies in zwei Planungsstufen: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.
Flächennutzungspläne dienen zunächst als eine mittelfristig vorbereitende Planung für das gesamte Geimendegebiet. Der Flächennutzungsplan beschreibt die Art der Bodennutzung in den wichtigsten Grundzügen. Der Bebauungsplan trifft rechtsverbindliche, parzellenscharfe Festsetzungen, wie die einzelnen Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Inhalt, Zweck und Verfahren der Bauleitplanung regelt das Baugesetzbuch (BauGB). Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) gibt an, welche Nutzungen in den Baugebieten zulässig sind. Daneben sind die Grundsätze und Ziele übergeordneter Planungen wie der Landesentwicklungsplanung und der regionalen Raumordnungsplanung in den Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen auf kommunaler Planungsebene zu berücksichtigen. 
Die Bauleitplanung ist eine wichtige Voraussetzung, um Unternehmen Planungssicherheit zu ermöglichen. Gleichzeitig birgt diese hoheitliche Planung aber auch Konfliktpotenziale, die die Entwicklung und Existenz von Unternehmen gegebenenfalls erheblich beeinträchtigen können - zum Beispiel durch Änderungen von Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung, durch heranrückende Wohnbebauung an vorhandene gewerbliche Betriebe oder durch Überplanung bestehender Misch-, Gewerbe-, Sonder- und Industriegebiete.
Unsere IHK wird nach dem Baugesetzbuch als Träger öffentlicher Belange zu der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen angehört. Mit Stellungnahmen sorgt unsere IHK für eine Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Interessen wie auch für eine Berücksichtigung der Bedürfnisse einzelner Betriebe, soweit dies dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegensteht.
Eine Übersicht über aktuelle Bauleitplanverfahren, an der die IHK als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird, finden Sie hier: Aktuelle Bauleitplanungen.