Was Sie als Unternehmen bei ausländischen Fahrern mit Führerscheinen aus EU-und Drittstaaten beachten sollten, erfahren Sie hier.
Digitaler Fahrtenschreiber / Kontrollgerätekarten
Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgestattet werden.
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in der EU eine erweiterte Tachographenpflicht: Künftig müssen auch leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein.
Fahrer*innen, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Nur so dürfen sie selbstständig oder abhängig tätig sein.