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Verkehrsgewerbe

Was Sie als Unternehmen bei ausländischen Fahrern mit Führerscheinen aus EU-und Drittstaaten beachten sollten, erfahren Sie hier.

Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgestattet werden.

Hand an Lenkrad © shutterstock.com

Ab dem 1. Juli 2026 gilt in der EU eine erweiterte Tachographenpflicht: Künftig müssen auch leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein.

Blick auf Lenkrad im Bus © shutterstock.com

Fahrer*innen, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Nur so dürfen sie selbstständig oder abhängig tätig sein.

Autos stehen im Stau © shutterstock.com

Als Sonderform des Güterkraftverkehrs ist der Werkverkehr einer engen rechtlichen Reglementierung unterworfen.