Teilnahmebedingungen Heimat shoppen-Preis 2024

Teilnahmebedingungen für den „Heimat shoppen-Preis 2024“


1. Veranstalter

Veranstalter des „Heimat shoppen-Preis 2024“ ist die IHKLW Service & Projekte GmbH, im Weiteren „Wettbewerbsausrichter“ genannt.

2. Teilnehmer/-innen

Bewerben können sich Einzelhändler/-innen, Gastronom*innen, Dienstleistungsbetriebe und Gemeinschaftsinitiativen und Gemeinschaftsinitiativen (z. B. Händlerinitiativen, Standortgemeinschaften, Gewerbevereine, Stadtmarketinggesellschaften) sowie Genossenschaftsmodelle, die sich aktiv an der Kampagne “Heimat shoppen 2024” beteiligen.
Die Teilnahme über Dritte (z.B. Gewinnspielagenturen) ist nicht gestattet.

3. Entgelte

3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist unentgeltlich. Im Rahmen der Anmeldung beim Teilnehmenden anfallende Kosten wie z.B. Telekommunikationsentgelte trägt der Teilnehmende.

4. Teilnahmezeitraum

4.1. Die Bewerbungsphase beginnt am 15. März 2024 und endet am 30. Juni 2024.
4.2. Eine Jury wählt aus den Einsendungen das stärkste Projekt anhand der Bewertungskriterien (s. Punkt 7) aus.

5. Bewerbung

5.1. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt über ein Onlineformular unter https://www.ihk.de/ihklw/heimat-shoppen-preis
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
• Vorname, Nachname, vertretende Organisation,  Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Projekttitel, Projektbeschreibung (max. 4000 Zeichen).
Evtl. Rückfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail: jan.weckenbrock@ihklw.de.
5.2. Die Bewerbung darf keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten.
Derartige Bewerbungen sowie Bewerbungen mit jugendgefährdendem, pornographischem, sexistischem, rassistischem, nationalsozialistischem, gewaltverherrlichendem, menschenverachtendem Inhalt sowie Bewerbungen kommerzieller Natur sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Wettbewerbsausrichter sind jederzeit berechtigt, Bilder, Texte und ganze Bewerbungen abzulehnen, wenn diese ihrer Einschätzung nach gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die vorangestellten Ausschlusskriterien erfüllen oder die berechtigten Interessen Dritter beeinträchtigen können. Im Falle einer Ablehnung wird der Einreicher per E-Mail informiert. Die Wettbewerbsausrichter sind nicht verpflichtet, den Ablehnungsgrund detailliert mitzuteilen.
5.3. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich.

6. Übertragung von Nutzungsrechten

Mit Abgabe seiner Bewerbung räumt der Teilnehmende den Wettbewerbsausrichtern das zeitlich und räumlich uneingeschränkte honorarfreie Nutzungsrecht an den von ihm hochgeladenen Bildern sowie der Kurzbeschreibung ein.
Die Wettbewerbsausrichter sind insbesondere berechtigt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Kurzbeschreibungen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (sowohl im Print- und Onlineformat als auch auf sozialen Plattformen).

7. Bewertungskriterien

7.1. Darstellung des Projektes:
Inhaltlich und sachlich verständlich und nachvollziehbar.
7.2. Inhaltliche Bewertung der Wettbewerbsbeiträge:
Das Projekt wird anhand der folgenden Kriterien bewertet:
  • Steigerung der Aufenthaltsqualität
  • Steigerung der Kunden-/ Besucherfrequenz
  • Übertragbarkeit auf andere Standorte
  • Ansprache von verschiedenen Zielgruppen
  • Welche räumliche Wirkung erzielt das Projekt?
  • Kreativität/ Einzigartigkeit
Die Wettbewerbsbeiträge können aus den folgenden Beispiel kommen (Aufzählung nicht abschließend!):
  • Veranstaltungen & Events (z. B. Wochen- und Spezialmärkte, Gemeinde- / Dorf- und Stadtfeste, Ausstellungen, Partys, Moonlight-Shopping, Einbindung Gastronomie, Verkaufsschauen, Messen, Produktpräsentation, Clubs, etc.)
  • Bauen & Wohnen (Mixed-Use-Immobilien, Nachnutzung von Zentren prägenden Immobilien, z. B. von ehemaligen Kaufhäusern, Mehrgenerationenhäuser, etc.)
  • Arbeit, Ansätze der „Wirtschaft des Teilens“ und des strukturellen Wandels der gesamten Arbeitswelt (In der Corona-Pandemie entstandene Formen werden auch in Zukunft weiter genutzt, z. B. „Hybrides Arbeiten“, Co-Working-Räume, Werkzeug-Sharing, Heimwerker-Beratungsservice, Gemeinschaftswerkstatt, „Repair Cafés“, Manufakturen, Ausbildung, etc.)
  • Identität (z. B. das Zentrum als Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens inszenieren, Begegnungsstätten schaffen, Ort mit geschichtlicher Bedeutung, Wahrzeichen, Symbolcharakter, Projekte zur Belebung des öffentlichen Raumes, Marken-Bildung, Bonus-Systeme, Lokale Währung, etc.)
  • Ökologie, Nachhaltigkeit & Klimaschutz (z. B. Fassaden- und Dachbegrünung, Urban Gardening / - Farming, Begrünung von versiegelten Flächen, Maßnahmen zur Artenvielfalt und Biodiversität, klimafreundliche, nachhaltige Baustoffe, Photovoltaik und regenerative Energieansätze, „grüne“ Mobilitätsansätze, etc.)
  • Digitalisierung (Netzwerkarbeit mit anderen Akteuren der Branche bzw. im Quartier, digitale, innovative Lösungen zur Vermeidung von Wartezeiten und unnötigen Wegen, digitale Sichtbarkeit des Zentrums erhöhen, Click & Collect, etc.)
  • Zwischenraumnutzung (kreativer Umgang mit Leerständen, z. B. Stadtlabore, Experimentierräume, Pop Up Stores, Start Ups, Gründerunterstützung, etc.)
  • Verkehr (Verkehrsentlastende Logistikkonzepte, Lastenfahrrad, Car-Sharing, City Hubs, Mitfahrbänke, Lieferdienste, E-Ladesäulen, Fahrradfreundlichkeit, etc.)
  • Besondere Ansätze der Nahversorgung / Daseinsvorsorge im ländlichen Raum (z.B. genossenschaftlich organisierte Dorfläden etc.)

8. Gewinn- und Gewinnauszahlung

8.1. Ein Projekt wird anhand der Bewertungskriterien (s. Punkt 7) mit der Gewinnsumme von 3.000 EUR ausgezeichnet.
8.2. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden telefonisch/ per Mail informiert. Die Gewinnsumme wird den Gewinnerinnen und Gewinnern nach der Abschlussveranstaltung überwiesen.
8.3. Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht.
8.4. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

9. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss von der Teilnahme, Gewinnrückforderung

9.1. Die Wettbewerbsausrichter sind berechtigt, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Dies insbesondere dann, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
9.2 Ausschluss von der Teilnahme: Die Bewerbung darf keine Beleidigungen oder falschen Tatsachen enthalten und sie darf nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.
Derartige Bewerbungen sowie Bewerbungen mit jugendgefährdendem, pornographischem, sexistischem, rassistischem, nationalsozialistischem, gewaltverherrlichendem, menschenverachtendem Inhalt sowie Bewerbungen kommerzieller Natur sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Wettbewerbsausrichter sind jederzeit berechtigt, Bilder, Texte und ganze Bewerbungen abzulehnen, wenn diese ihrer Einschätzung nach gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die vorangestellten Ausschlusskriterien erfüllen oder die berechtigten Interessen Dritter beeinträchtigen können. Im Falle einer Ablehnung wird der Einreicher per E-Mail informiert. Die Wettbewerbsausrichter sind nicht verpflichtet, den Ablehnungsgrund detailliert mitzuteilen.
9.3. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt die Wettbewerbsausrichter auch zum nachträglichen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb sowie zur Aberkennung und Rückforderung des Gewinns.

10. Haftung

10.1. Der Teilnehmende verpflichtet sich, nur Werke (insbesondere Bilder, Videos und Texte) einzureichen, zu deren Einstellung er berechtigt ist. Er garantiert, Rechte Dritter dadurch nicht verletzt werden. Verstößt ein eingereichtes Werk gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmende die Wettbewerbsausrichter insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

11. Datenschutzrechtlicher Risikohinweis zur Veröffentlichung im Internet

Mit der Veröffentlichung im Internet sind folgende Risiken verbunden:
  • Gefährdung des informationellen Selbstbestimmungsrechts, da bei weltweiter Veröffentlichung teilweise kein hinreichender Datenschutzstandard besteht
  • die eingestellten Daten können unbemerkt mitgelesen und auf vielfältige Art gespeichert, verändert, verfälscht, kombiniert oder manipuliert werden.
  • kommerzielle Nutzung, z. B. Gefahr des unaufgeforderten Anschreibens und der Belästigung.
  • Speicherung der Daten, die Daten können noch weiter verwendet werden, wenn die Wettbewerbsausrichter die Internetseite bereits verändert oder gelöscht haben. Zudem besteht über die Archivfunktion von Suchmaschinen (siehe bspw. www.archiv.org) die Möglichkeit, dass Daten auch dann noch abrufbar sind, wenn die Angaben von der Internetseite des Wettbewerbs bereits entfernt oder geändert wurden.
  • Die Wettbewerbsausrichter nutzen soziale Netzwerke. Diese speichern die Daten ihrer NutzerInnen entsprechend ihrer Nutzungsbedingungen ab und nutzen diese teilweise auch für geschäftliche Zwecke.
    Die Wettbewerbsausrichter haben keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke. So bestehen keine Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang, an welchem Ort und für welche Dauer die Daten gespeichert werden, inwieweit die Netzwerke bestehenden Löschpflichten nachkommen, welche Auswertungen und Verknüpfungen mit den Daten vorgenommen werden und an wen die Daten weitergegeben werden.

12. Datenschutzbestimmungen

12.1.  Verantwortliche im Sinne der Datenschutzbestimmungen ist die
IHK Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg
Tel. 04131/742-0

Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 7 Absatz 2 Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) gemeinsam durch den Präsidenten Andreas Kirschenmann und den Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert vertreten.
Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten arbeiten die IHK Lüneburg-Wolfsburg und die IHKLW Service & Projekte GmbH eng zusammen. Daher kann es vorkommen, dass beide Unternehmen bei bestimmten Tätigkeiten gemeinsam für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich sind und sich bestimmte Verarbeitungen teilen. Die konkrete Art und Weise der Zusammenarbeit im Falle einer gemeinsamen Verantwortlichkeit haben wir vertraglich festgehalten. Informationen hierzu stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
12.2 Datenschutzbeauftragter
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie schriftlich per Post mit dem Zustellhinweis „Datenschutzbeauftragter“ unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail unter datenschutz@ihklw.de.
12.3. Ihre personenbezogenen Daten (vollständiger Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) werden von den Wettbewerbsausrichtern zur Durchführung des Wettbewerbs, insbesondere der Auswertung der Projekte und zur Benachrichtigung der Gewinner verwendet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Die Daten werden nach Ablauf des Wettbewerbs gelöscht, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Pflichten (z.B. steuerliche Aufbewahrungs­pflichten) weiter verarbeitet werden müssen.
12.4. Soweit Sie eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO) hierzu erteilt haben, werden die Wettbewerbsausrichter  zum Zweck der Berichterstattung in den Medien (z. B. Zeitung), auf der eigenen Website sowie den Social Media-Präsenzen der Wettbewerbsausrichter über den Wettbewerb, die Teilnehmenden sowie die Gewinnerinnen und Gewinner mit Angabe der Teilnehmernamen sowie die Veröffentlichung von Bildaufnahmen berichten bzw. berichten lassen. Im Fall der Einwilligung erfolgt eine Weitergabe an Dritte (z.B. Zeitungsredaktionen).
12.4. 5. Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung
Sie haben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die gültigen Datenschutzgesetze verstößt.

13. Widerruf und Widerspruch

13.1. Die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann durch den Teilnehmenden jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Speicherung zum Zweck der Wettbewerbsdurchführung (12.3) hat einen Ausschluss vom Wettbewerb zur Folge. Der Widerruf ist per E-Mail an  datenschutz@ihklw.de zu richten.
13.2. Die Teilnehmenden haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten aus berechtigtem Interesse Widerspruch einzulegen. Es kann jedoch überwiegende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung durch den Wettbewerbsausrichter geben. Werden die personenbezogenen Daten zur Direktwerbung verwendet, hat die betroffene Person jederzeit das Recht, Widerspruch einzulegen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
14.2. Mit seiner Anmeldung zum Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmende mit den „Teilnahmebedingungen für den „Heimat shoppen-Preis 2024“ einverstanden.