Branchenspezifische Vorschriften

Für die meisten selbstständigen Tätigkeiten benötigen Sie keine gewerberechtliche Genehmigung. Im Sinne des Verbraucherschutzes schränkt der Gesetzgeber die Gewerbefreiheit jedoch ein. Die Handwerksordnung schreibt für einige Gewerke den Nachweis der Meisterqualifikation vor. Auch der Handel mit Arzneimitteln ist nur mit nachgewiesener Sachkunde erlaubt. Als Versicherungsvermittler oder Waffenhändler müssen Sie neben der Sachkunde auch Ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen.
Unsere IHK bietet zu folgenden Tätigkeitsfeldern Sachkundeprüfungen an:
  • Bewachungsgewerbe
  • Güter- und Personentransport
  • Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Prüfungen für andere Tätigkeitsbereiche organisieren manche IHKs überregional, Berufsverbände oder Weiterbildungsinstitute mit entsprechenden Branchenschwerpunkten. Näheres erfahren Sie durch Internet-Recherche oder bei Branchenverbänden und Kammern.
In der Finanzanlagen-, Immobiliardarlehens- und Versicherungsvermittlung ist der IHK-Geschäftsbereich „Recht und Fair Play“ am Gewerbeerlaubnisverfahren beteiligt. 
Tätigkeitsfelder, in denen es um einen besonderen Verbraucher- oder Umweltschutz geht, wie Gebrauchtwagenhändler, Hersteller von Düngemitteln oder medizinischen Produkten und Altenheime, sind sogenannte überwachungspflichtige Gewerbe. Sie stehen fortlaufend in der Pflicht, der jeweiligen Aufsichtsbehörde die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen nachzuweisen.
Neben der Gewerbeordnung regeln branchen- und produktspezifische Gesetze und Verordnungen die einzuhaltenden Rahmenbedingungen für Unternehmen, zum Beispiel:
  • Lebensmittelrechtliche Vorschriften wie die Kennzeichnungsverordnung und Hygieneverordnung
  • Arzneimittelgesetz
  • Textilkennzeichnungsgesetz
  • Personenbeförderungsgesetz
  • Güterkraftverkehrsgesetz
  • Rennwett- und Lotteriegesetz
  • Versteigererverordnung
  • Pfandleiherverordnung
  • Altenpflegegesetz
  • Bewachungsgewerbeverordnung
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Versicherungsvermittlerrichtlinie
  • Tierschutzgesetz
Am besten sind Branchenvertreter wie Verbände oder Insider über rechtliche Rahmenbedingungen informiert. Gründungsberater können zwar erste Hinweise zu eventuellen Rahmenbedingungen für Ihr Gründungsvorhaben geben – Branchenkenner sind jedoch unersetzlich was ihr Erfahrungswissen angeht.