Nr. 4704872

Wettbewerbsrecht

02.07.2026

Ab 27. September 2026 müssen Umweltaussagen, wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ nachweisbar sein. Bis dahin sollten Unternehmen ihre umweltbezogenen Werbeaussagen und Nachhaltigkeitssiegel überprüfen.

01.09.2011
04.11.2025
22.04.2015
27.12.2017