29.02.2024

Keine Kontrollen mehr an Bulgariens und Rumäniens Luft- und Seegrenzen

Ab März 2024 gibt es für diese Länder keine Luft- und Seegrenzkontrollen mehr.  Im Laufe des Jahres wird entschieden, wann die Kontrollen an den Landesgrenzen aufgehoben werden.
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können in Zukunft von ihrem Recht auf Freizügigkeit im Luft- und Seeverkehr von und nach Bulgarien und Rumänien Gebrauch machen.
Im Jahr 2011 hat die Europäische Kommission zum ersten Mal bestätigt, dass die Länder bereit seien, dem Schengen-Raum beizutreten. In den Jahren 2022 und 2023 wurde dies erneut von Experten bestätigt.
Der Schengen-Raum garantiert den EU-Bürgern und Bürgerinnen oder den in der EU lebenden Drittstaatsangehörigen die Freizügigkeit. Freizügigkeit bedeutet, dass jede Bürgerin oder jeder Bürger ohne besondere Formalitäten in ein EU-Land reisen und dort arbeiten und leben kann.