17.01.2023
Ägypten: Ende der Akkreditivpflicht
Die ägyptische Zentralbank hat die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten zum 1.1.2023 vollständig aufgehoben. Damit wird der Zahlungsverkehr für Einfuhren nach Ägypten erheblich erleichtert. So ist dann z. B. die Zahlungsbedingung „Cash-against-Documents“ (Vorkasse) wieder möglich.
Hintergrund:
Die Ägyptischen Zentralbank hatte Anfang 2022 die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab dem 22.02.2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen nicht mehr zulässig sind. Seitdem war bis auf einige Ausnahmen nur noch die Verwendung eines Letter of Credit zulässig. Im Oktober war die Wertschwelle für die Akkreditivpflicht bereits leicht gelockert und auf 500.000 USD angehoben worden.
Die Ägyptischen Zentralbank hatte Anfang 2022 die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab dem 22.02.2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen nicht mehr zulässig sind. Seitdem war bis auf einige Ausnahmen nur noch die Verwendung eines Letter of Credit zulässig. Im Oktober war die Wertschwelle für die Akkreditivpflicht bereits leicht gelockert und auf 500.000 USD angehoben worden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die AHK Ägypten.
Ansprechpartnerin
Frau May Khattab
Frau May Khattab
Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK Ägypten)
Tel.: +202 3333 8452
E-Mail: may.khattab@ahk-mena.com
Tel.: +202 3333 8452
E-Mail: may.khattab@ahk-mena.com