21.12.2021
Nachforschungsverfahren - Follow Up
Die Zollverwaltung informiert mit der ATLAS-Info 0255/21 über Fehlende Ausgangsbestätigungen bei Ausgangszollstellen in Frankreich mit der Bestimmung Großbritannien.
Die Anzahl der fehlenden Ausgangsbestätigungen für
Ausfuhrvorgänge über französische Ausgangszollstellen mit der Bestimmung GB ist dauerhaft hoch (ATLAS Info Nr. 0190/2021).
Unerledigte Ausfuhrvorgänge laufen
90 Tage nach der Überlassung in das Ausfuhrverfahren in das
Nachforschungsersuchen (Follow Up).
Aufgrund der Corona-bedingten Pandemie und der dadurch erforderlichen
Verfahrenserleichterungen für Zollstellen und Wirtschaftsbeteiligte wurde im April 2020 die
Frist zur Ungültigerklärung im
Nachforschungsverfahren von 150 auf 360 Tage angehoben (ATLAS Info Nr. 0063/2020).
Die
Aufklärung der Ursachen und die erforderliche
Lösungsfindung zur vorgenannten Problematik in Frankreich
dauern weiter.
Quelle: Zoll.de