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Alle Auszubildenden haben die Möglichkeit ihre Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Ein besonderer Grund muss nicht nachgewiesen werden.
außerordentliche Prüfungsteilnahme, AOT, externe Prüfungsteilnahme
Die berufliche Umschulung richtet sich an Erwachsene und unterscheidet sich deshalb in der Regel inhaltlich und methodisch von der Erstausbildung Jugendlicher.