20.12.2022

Ausbildung in Teilzeit

Das Modell der Teilzeitberufsausbildung bietet gerade alleinerziehenden jungen Müttern oder Vätern die Möglichkeit, ihre bereits begonnene Ausbildung abzuschließen oder eine Ausbildung trotz Betreuung eines Kindes zu beginnen. Seit dem 1. Januar 2020 haben auch alle anderen Auszubildenden die Möglichkeit ihre Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Ein besonderer Grund muss nicht nachgewiesen werden. 
Das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes vorausgesetzt, kann die Ausbildung teilweise oder komplett mit verringerter Stundenzahl durchgeführt werden. Ein Anspruch auf Teilzeitausbildung besteht jedoch nicht.

1. Vorteile für das Unternehmen

  • Durch alternative Arbeitszeitmodelle – auch in der Ausbildung – wird die Attraktivität als Arbeitgeber gesteigert.
  • Positionierung als familienfreundliches Unternehmen, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert.
  • Erschließung neuer Zielgruppen für die Ausbildungsplätze.
  • Auch während einer laufenden Ausbildung kann die Stundenzahl noch reduziert werden. So können Sie flexibel auf geänderte Bedürfnisse Ihrer Auszubildenden reagieren und ggf. Ausbildungsabbrüche vermeiden, z. B. wenn eine Auszubildende schwanger wird.
  • Bereits investierte Ausbildungszeit kann sinnvoll zu Ende geführt und die Auszubildenden nach gemeinsamer Absprache zeitlich passgenau zu den jeweiligen Betriebsstrukturen eingesetzt werden.
  • Auszubildende, die einen Teilzeitausbildungsplatz wählen, verfügen aufgrund ihrer persönlicher Verpflichtungen (Sorge für ein Kind oder pflegebedürftigen Verwandten) oft über eine hohe Motivation, Organisationsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
  • Ferner fällt die monatliche finanzielle Belastung aufgrund der reduzierten Ausbildungsvergütung geringer aus.

2. Wie kann eine Teilzeitausbildung vereinbart werden?

Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit muss individualvertraglich zwischen den Parteien vereinbart werden.
  • Es besteht kein einseitiger Anspruch des Auszubildenden auf eine Teilzeitausbildung.
  • Der Berufsausbildungsvertrag muss die Dauer der Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beinhalten.
  • Die Berufsausbildung in Teilzeit kann auch nach Ausbildungsbeginn durch Vertragsänderung vereinbart werden.
  • Eine Änderung der individuellen Vereinbarung ist jederzeit möglich, auch mehrfach.
Bei einer Änderung muss eine “Mitteilung über eine einzelvertragliche Änderung” bei der IHK eingereicht werden.

3. Wie lange dauert eine Teilzeitausbildung und wie ist ihr Ablauf?

Eine inhaltliche mit der Vollzeitausbildung vergleichbare Ausbildung wird durch die entsprechende gesetzliche Verlängerung der Ausbildungsdauer gewährleistet.
  1. Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen (§ 7a Abs.1 S.3 BBiG).
  2. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Einfachhalben der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist (§ 7a Abs. 2 BBiG).
  3. Mit den möglichen individuellen Teilzeitmodellen wird zum Ende der Ausbildungszeit nicht immer ein Prüfungstermin erreicht. Der § 7a Abs.3 BBiG sieht für die Auszubildenden deshalb die Möglichkeit vor, die Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zu der nächstmöglichen Prüfung zu verlangen.
  4. Eine solche Verlängerung kann nur auf Verlangen des Auszubildenden beantragt werden.
  5. Ebenfalls kann der Auszubildende mit seinem Ausbildenden einen gemeinsamen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Abs.1 BBiG zum Erreichen eines früheren Prüfungstermins stellen (§ 7a Abs. 4 BBiG).
  6. Durch die Inanspruchnahme der Teilzeitausbildung bleibt die Möglichkeit der vorzeitigen Zulassung nach § 45 Abs. 1 BBiG grundsätzlich unberührt.
  7. Die Teilzeitausbildung sollte bezüglich des betrieblichen und des schulischen Teils koordiniert ablaufen. Hinsichtlich der Organisation der Beschulung müssen sich Ausbildende, Auszubildende und Berufsschule abstimmen.
  8. Die tägliche Unterrichtszeit in der Berufsschule kann nicht verkürzt werden. Sie muss im normalen Umfang besucht werden.

4. Wie gestaltet sich die Ausbildungsvergütung?

Bei einer Teilzeitberufsausbildung kann die Höhe der Ausbildungsvergütung entsprechend der prozentualen Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit gekürzt werden.
Sollte dies nicht ausreichen, können zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit weitere notwendige Mittel (z.B. Berufsausbildungsbeihilfe) beantragt werden.

5. Sie haben Fragen?

Die Festlegung der Ausbildungsdauer, also der Vertragslaufzeit, ist bei Teilzeitausbildungsverhältnissen nicht immer ganz einfach. Neben der gesetzlich vorgesehenen “automatischen” Verlängerung sind ggf. Prüfungszeitpunkte und Verkürzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Gerne unterstützt Sie Ihr Ausbildungsberater bei der Vertragsgestaltung.