24.11.2022

Fachhelfer/-in IHK

1. Was ist ein Fachhelfer/-in

Dabei handelt es sich um eine spezielle vom Berufsbildungsausschuss erlassene Regelung der IHK Heilbronn, welche einen Qualifizierungsweg für praktisch Begabte (über 18 Jahre) und Behinderte beinhaltet. Die Ausbildung dauert 12 Monate und soll behinderte und lernbeeinträchtigte junge Menschen auf eine Ausbildung vorbereiten oder für eine Beschäftigung qualifizieren.
Sie ist deutlich anspruchsvoller als eine Einstiegsqualifizierung aber unterhalb des Niveaus eines Ausbildungsberufes. Es wird ein Qualifizierungsvertrag über 12 Monate mit einem Qualifizierungsplan geschlossen. Die Registrierung des Vertrages erfolgt über die IHK Heilbronn-Franken. Die Qualifizierung schließt mit einer praktisch-mündlichen Prüfung ab. Im IHK-Zeugnis wird der Nachweis über besondere Fachkenntnisse für eine berufs- bzw. branchenbezogene Tätigkeit bescheinigt. Es besteht eine Fördermöglichkeit auf Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

2. Ziel der Qualifizierung zum Fachhelfer/-in

Das Ziel der betrieblichen Qualifizierung zum Fachhelfer/-in IHK ist es behinderte und lernbeeinträchtigte junge Menschen auf eine Ausbildung vorzubereiten oder für eine Beschäftigung zu qualifizieren. Eine Übernahmequote in Beschäftigung von nahezu 100% im letzten Jahr beweist dies eindrücklich. Bei anschließender Ausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Dabei muss beachtet werden, dass in der einjährigen Qualifizierung kein Berufsschulbesuch vorgesehen ist.

3. Angebot für praktisch begabte Erwachsene

Praktisch begabte Erwachsene erhalten mit der Qualifizierung zum Fachhelfer/-in IHK die Möglichkeit, in einem Zeitraum von zwölf Monaten einfache Tätigkeiten einzuüben und praktische Kenntnisse zu erwerben.
Die Qualifizierung zum Fachhelfer/-in IHK dient somit als Türöffner für Beschäftigung und bei Eignung auch für Ausbildung. Die Fachrichtung kann individuell gewählt werden, das heißt, es gibt für eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern, wie zum Beispiel in der Lagerlogistik, in der Produktion Montage/Versand, im Verkauf, in der Küche und im Service der Gastronomie bis hin zur Fahrzeugaufbereitung.

4. Nutzen für Unternehmen

Die demografische Situation lässt rückläufige Bewerberzahlen und Fachkräftemangel erwarten. Es wird immer schwieriger, Ausbildungsplätze zu besetzen und geeignete Bewerber zu finden. Betriebe erhalten über die den Fachhelfer/-in IHK die Chance, junge Erwachsene und ihre praktischen Fähigkeiten über Schulzeugnisse hinaus
kennen zu lernen und ihre Eignung festzustellen. Zudem können sie den Fachhelfer auf eine individuelle Tätigkeit im Betrieb vorbereiten und so an eine spätere Beschäftigung heranführen. Noch nicht ausbildende Betriebe können selbst in die Qualifizierung einsteigen, sollten aber für Ausbildung geeignet sein, wenn sie später ausbilden wollen. Die IHK bietet interessierten Betrieben eine Beratung an.

5. Beginn und Dauer

Start ist in der Regel im Zeitraum 01.02. – 01.03. und 01.08 – 01.09. eines Jahres. Die Qualifizierung dauert zwölf Monate.

6. Vertrag

Betrieb und zu Qualifizierender schließen einen schriftlichen Vertrag und erstellen einen Qualifizierungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung). Der Vertrag und der Qualifizierungsrahmenplan werden zur Prüfung und Eintragung vor Beginn der Qualifizierung bei der zuständigen IHK eingereicht. Die IHK muss umgehend informiert werden, falls das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird.

7. Fördermöglichkeit

Es besteht eine Fördermöglichkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Die Arbeitsagentur erstattet auf Antrag die Vergütung von bis zu 231 Euro monatlich zuzüglich eines Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von monatlich 116 Euro unabhängig von der tatsächlichen gezahlten Förderung. Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit und muss vor Beginn der Qualifizierung beantragt werden.

8. Vergütung

Die Vergütung entspricht mindestens der Höhe des Förderbetrags der Agentur für Arbeit. Die vertraglich festgelegte Vergütung wird vom Betrieb monatlich ausbezahlt.

9. Qualifikationsprüfung und Zeugnis

Die Qualifikationsprüfung umfasst die Inhalte des Qualifizierungsrahmenplanes und die vom Betrieb benannte profilprägende betriebliche Tätigkeit. Sie gliedert sich in der Feststellung der praktischen Kenntnisse, das Prüfungsgespräch und die praktische Prüfung. Im IHK-Zeugnis wird der Nachweis über besondere Fachkenntnisse für eine berufs- bzw. branchenbezogene Tätigkeit bescheinigt.