Aktuell

Ab Januar 2026 liegen die Werte, ab denen die EU-weiten Rechtsverordnungen für öffentliche Vergaben gelten, für klassische Bauvergaben bei 5.404.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungen bei 216.000 Euro. Die Werte werden alle zwei Jahre angepasst, die neuen gelten also bis Ende 2027.

Unternehmen, die sich bei Aufträgen der Bundeswehr beteiligen wollen, oder als Zulieferer beziehungsweise Nachunternehmer der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tätig werden wollen, finden über die neue Zulieferplattform SVI-Connect oder über bereits gängige Vergabeplattformen Möglichkeiten.

Ein aktualisierter Leitfaden zur Vergabeverordnung (VgV) enthält einen neuen alternativen Ansatz zur Auftragswertschätzung. Die Publikation wurde von Kammern und Verbänden aus Architektur und Planung herausgegeben und mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschem Städte- und Gemeindebund abgestimmt.

In der öffentlichen Beschaffung ist die Berücksichtigung von Umweltkriterien regulatorisch verankert. Das Umweltbundesamt (UBA) hat deshalb ein Tool entwickelt, das sowohl die Kosten als auch die voraussichtlichen Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus hinweg berechnet.

Für junge Unternehmen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen mit neuartigen Lösungen, die sich für öffentliche Ausschreibungen interessieren und ihre innovativen Produkte oder Dienstleistungen im öffentlichen Sektor platzieren möchten, bietet das Kompetenzzentrum für innovative Beschaffung (KOINNO) ein umfangreiches Angebot.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine aktualisierte Publikation zu Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung veröffentlicht. Sie beschreibt rechtliche Vorgaben auf Gesetzes- und Verordnungsebene einschließlich verwaltungsinterner Vorschriften der Länder.

Um eine ausreichende Beteiligung kleiner und mittlerer Firmen bei Ausschreibungen zu sichern, sollten vor allem psychologische Kosten sinken. Dies empfiehlt eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) zu bürokratischen Belastungen bei Ausschreibungen im Baugewerbe.