Architektenleistungen: Neuauflage des Leitfadens zur Vergabeverordnung
Der von Kammern und Verbänden aus Architektur und Planung herausgegebene und mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund abgestimmte Leitfaden zur Vergabeverordnung (VgV) dokumentiert den gemeinsamen Willen von Auftraggebern und Auftragnehmern, der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Bauens bereits im Vergabeverfahren mit einem hohen Anspruch an die Qualität der Planungsleistung gerecht zu werden. Anlass für die Neuauflage war die Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV (alt).
- 7) 1 Kann das beabsichtigte Bauvorhaben oder die vorgesehene Erbringung einer Dienstleistung zu einem Auftrag führen, der in mehreren Losen vergeben wird, ist der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen. 2 Bei Planungsleistungen gilt dies nur für Lose über gleichartige Leistungen. 3 Erreicht oder überschreitet der geschätzte Gesamtwert den maßgeblichen Schwellenwert, gilt diese Verordnung für die Vergabe jedes Loses.
In der Neuauflage des 92-seitigen Leitfadens wird ein alternativer Ansatz zur Auftragswertschätzung, und zwar die Möglichkeit zur gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen kombiniert mit Fachlosbildung, als mögliches Verfahren erläutert.
Stand: 06.05.2026
