Nr. 6299618

Neue EU-Produktsicherheitsverordnung gilt seit 13. Dezember 2024

Seit dem 13. Dezember 2024 legt die neue EU-Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation – GPSR) Anforderungen für die Herstellung, den Import und den Vertrieb von Produkten fest. Sie ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG, und somit in weiten Teilen auch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Welche Pflichten aus der GPSR für Unternehmen folgen können, erfahren Sie hier.
Die Verordnung gilt für alle Verbraucherprodukte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden, soweit für sie keine anderen spezifischen Sicherheitsbestimmungen bestehen. Als Verbraucherprodukt ist jeder Gegenstand zu verstehen, der für sich allein oder in Verbindung mit anderen Gegenständen entgeltlich oder unentgeltlich - auch im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung - geliefert oder bereitgestellt wird und für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt wird, selbst wenn er nicht für diese bestimmt ist. Die Verordnung geht also von einem sehr weit gefassten Produktbegriff aus.
Unter die Verordnung fallen nicht nur neue, sondern auch gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte. Eine Ausnahme besteht für solche gebrauchte Produkte, die beschädigt oder nicht mehr funktionstüchtig sind und dies im Produktangebot erkenntlich gemacht wird.
Human- und Tierarzneimittel, Lebens- und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, Pflanzenschutzmittel, Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge und Antiquitäten werden aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen.
Neu in die Verordnung aufgenommen wurde der Fulfillment-Dienstleister als Wirtschaftsakteur. Allerdings legt die Verordnung 2023/988 keine spezifischen Pflichten des Fulfillment-Dienstleisters fest. Anbieter von Online-Marktplätzen werden ebenso in den persönlichen Anwendungsbereich mit aufgenommen und haben besondere Pflichten zu erfüllen.
Den Text der GPSR finden Sie hier.

Diese Informationen können ebenfalls helfen:

Weitere Informationen und Hinweise zu Anforderungen an Produkte, Produktkonformität und -kennzeichnung finden Sie auf der EU-Webseite “Your Europe” unter “Geschäfte in Europa”.
Unterstützung bei der Ermittlung von Anforderungen bietet der SPEAC-Finder der Initiative SPEAC.
Einen Fragen- und Antwortenkatalog der IHK Hannover finden Sie hier.
Fragen und Antworten rund um die Umsetzung der GPSR finden Sie ebenso auf der Website der EU-Kommission.
Unterstützung bei der Umsetzung der Produktvorschriften der EU bietet ein Leitfaden der EU (sog. “Blue Guide”), der sich jedoch noch auf dem Stand von 2022 befindet.
Informationen zum Umgang mit Abfall, Abwasser und Chemikalien finden Sie auf unserer zugehörigen Bürokratie-Themenseite.

Ansprechpartner nach Themen

Ihr Ansprechpartner bei Fragen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht ist Jürgen Hahn, Tel.: 0511 3107-399, E-Mail: juergen.hahn@hannover.ihk.de
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