Steuerrecht
Im Umgang mit Steuern gibt es einige bürokratische Pflichten zu erfüllen. Auf dieser Seite erfahren Sie, was für Unternehmen zu tun ist.
- Bei Gründung: Steuerliche Erfassung bei dem zuständigen Finanzamt
Über die Gewerbeanzeige/-anmeldung unterrichtet das Gewerbe- und Ordnungsamt das zuständige Finanzamt. Zudem besteht die Pflicht, sich innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt steuerlich erfassen zu lassen. Dazu ist dem Finanzamt der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” auf elektronischem Wege zu übermitteln. Der Fragebogen sowie weitere Informationen zur Übermittlung sind unter ELSTER verfügbar. In Härtefällen kann das Finanzamt auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten.
Der Fragebogen soll für die zukünftige Besteuerung ein Anhaltspunkt sein. Aufgrund der Auswertung des Fragebogens werden zum Beispiel zu entrichtende Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bestimmt. Da sich bereits konkrete steuerliche Folgen aus der Beantwortung des Fragebogens ergeben, sind die Angaben, die auch auf Schätzgrößen beruhen, gewissenhaft und ohne Selbstüberschätzung bzw. Untertreibung zu machen. Die geforderten Angaben können zum Teil nicht ohne steuerliche Kenntnisse geleistet werden. Daher kann es vorteilhaft sein, wenn ein Steuerberater zur Hilfe genommen wird (Bundesweiter Steuerberater-Suchdienst).Quelle: Steuern für Gründer - Steuer(vor)anmeldung
Umsatzsteuer
Der Unternehmer muss bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuervoranmeldung (elektronisch authentifiziert) ans Finanzamt abgeben und gleichzeitig die selbst berechnete Umsatzsteuerzahllast abführen. Kommt es zu einem Vorsteuerüberhang weil die gezahlte Vorsteuer die erhaltene Umsatzsteuer übersteigt, erstattet das Finanzamt diesen Überhang. Allerdings ist dabei zu beachten, dass es die Erstattung von der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, zum Beispiel einer Bankbürgschaft, abhängig machen kann.Umsatzsteuervoranmeldungen sind grundsätzlich authentifiziert mit elektronischem Zertifikat zu übermitteln.Unternehmer, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgeben, können jährlich bis zum 10. Februar einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt stellen. Voranmeldungen und Vorauszahlungen sind dann jeweils einen Monat später fällig. Die Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftel der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Jahres angemeldet und bis zum 10. Februar geleistet wird (§ 47 Abs. 1 UStDV). Diese Sondervorauszahlung wird im folgenden Jahr am 10. Februar auf die fällige Vorauszahlung angerechnet.Quelle: Steuern für GründerLohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer. Sie wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer.Der Lohnsteuer-Anmeldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. Bei geringen Beträgen kann auch das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr der Lohnsteuer-Anmeldezeitraum sein. Die Lohnsteueranmeldung muss bis spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums mit elektronischer Authentifizierung an das Finanzamt übermittelt werden.Quelle: Steuern für Gründer - Steuererklärungen
Umsatzsteuer
Bis zum 31. Juli des folgenden Kalenderjahres hat der Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung (elektronisch authentifiziert) beim Finanzamt einzureichen. In der Umsatzsteuererklärung muss der Unternehmer die Umsatzsteuerzahllast oder den Überschuss für das gesamte Kalenderjahr selbst berechnen. Weicht die Summe der zu entrichtenden Steuer oder der Überschuss in der Jahreserklärung von der Summe der Vorauszahlungen ab, ist der Unterschiedsbetrag einen Monat nach dem Eingang der Jahreserklärung fällig.Quelle: Steuern für GründerEinkommenssteuer
Die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres zusammen mit der Anlage EÜR bzw. bei doppelter Buchführung zusammen mit den Inhalten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch authentifiziert an das Finanzamt zu übermittelnDas Finanzamt setzt die Einkommensteuer durch einen Einkommensteuerbescheid fest. Sie wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.Quelle: Steuern für GründerKörperschaftssteuer
Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind zu den gleichen Terminen zu leisten wie Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes muss ebenfalls eine Steuererklärung (elektronisch authentifiziert) eingereicht werden.Quelle: Steuern für GründerGewerbesteuer
Jeder inländische Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer und muss beim zuständigen Gewerbeamt der Kommune angemeldet werden.Alle gewerbesteuerpflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Freibetrag von 24.500 Euro überstiegen hat, müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Das Gleiche gilt für Kapitalgesellschaften sowie für Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum 5.000 Euro überstiegen hat. Die Verpflichtung zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung zieht die Verpflichtung zu Vorauszahlungen nach sich. Die Vorauszahlungen, die vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten sind, werden normalerweise durch den letzten Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.Quelle: Gewerbesteuer
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