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Allgemeine Hinweise zum Import
Nr. 5219276
International
Allgemeine Hinweise zum Import
International
Einfuhr von Erdölerzeugnissen: Russland-Embargo muss beachtet werden
Das Russland-Embargo ist im Außenhandel allgegenwärtig. Ab dem 21. Januar 2026 ist bei der Einfuhr von Erdölerzeugnissen des KN-Codes 2710 aus den meisten Drittländern ein Nachweis über den Ursprung des Rohöls vorzulegen.
Link: Einfuhr von Erdölerzeugnissen: Russland-Embargo muss beachtet werden
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Eisen- und Stahlimporte: Russland-Embargo wirkt sich aus
Das Russland-Embargo ist im Außenhandel allgegenwärtig. Seit dem 30. September 2023 ist bei der Einfuhr von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Drittländern ein Nachweis über das Ursprungsland der dort verarbeiteten Eisen- und Stahlvorprodukte vorzulegen.
Link: Eisen- und Stahlimporte: Russland-Embargo wirkt sich aus
International
Aktualisiertes IHK-Merkblatt zum Import aus Drittländern
Täglich erreichen die IHK Anfragen von Startern oder Wiedereinsteigern in das Importgeschäft. Sie brauchen Information über das, was bei der Einfuhr zu berücksichtigen ist. Das Merkblatt der IHK hilft bei der Planung und Durchführung.
Link: Aktualisiertes IHK-Merkblatt zum Import aus Drittländern
International
Liste der Zollfreizonen innerhalb des EU-Zollgebiets
Zollfreizonen sind besondere Bereiche innerhalb des Zollgebietes der EU, in welchen Drittlandswaren weder Einfuhrzöllen noch der Einfuhrumsatzsteuer oder anderen Einfuhrabgaben unterliegen. Hier finden Sie die Auflistung.
Link: Liste der Zollfreizonen innerhalb des EU-Zollgebiets
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