USA

Mehr Kontrollen, neue Spielräume: Was deutsche Lebensmittelbetriebe in den USA beachten müssen

Mehr Kontrollen, neue Spielräume: Was deutsche Lebensmittelbetriebe in den USA beachten müssen. Zwei praxisnahe Workshops der IHK Hannover bieten Importeuren von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsprodukten ein Update.
Unangekündigte FDA-Inspektionen, verschobene Fristen und neue Regeln bei Farbstoffen und Allergenen: Für deutsche Unternehmen tut sich im US-Geschäft gerade viel. Wer auf dem neuesten Stand bleiben will, sollte jetzt genau hinschauen. Die IHK Hannover bietet im April und Juni zwei Workshops an, die Exporteure von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsprodukten gezielt über die Voraussetzungen für den erfolgreichen Export & die Vermarktung deutscher Produkte in den USA informiert.
Mehr Inspektionen ohne Vorwarnung
Die US-amerikanische Lebensmittelüberwachung hat ihre Aktivitäten deutlich intensiviert. Inspektionen in ausländischen Produktionsstätten, die Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel für den US-Markt herstellen, wurden im letzten Jahr spürbar ausgeweitet. Gleichzeitig ist ein lange bestehender Unterschied weggefallen: Vorankündigungen für Inspektionen im Ausland gehören der Vergangenheit an. Die gab es für inländische Betriebe nämlich nie und trotzdem stellte die FDA mehr als doppelt so häufig schwerwiegende Mängel im Ausland im Vergleich zum Inland fest. Die Botschaft ist eindeutig: Inspektionen werden konsequenter durchgesetzt – unterstützt durch neue Inspektionsmethoden und spezialisierte Teams.
Rückverfolgbarkeit: Mehr Zeit, aber keine Entwarnung
Eigentlich sollte bereits Anfang dieses Jahres eine neue Richtlinie zur Rückverfolgbarkeit bestimmter Lebensmittel in Kraft treten – etwa für Käse, Kräuter, Erdnussbutter oder Pfeffer. Dieser Zeitplan war jedoch scheinbar zu ambitioniert. Die ursprünglich angesetzte Frist ist vom Tisch, ein neuer Termin wird diskutiert. Aktuell zeichnet sich ab, dass Unternehmen möglicherweise bis zum 30. Juli 2028 Zeit bekommen könnten, um die erweiterten Dokumentationspflichten umzusetzen. Das verschafft Luft – ersetzt aber nicht die Notwendigkeit zur Vorbereitung. Wer betroffen ist, sollte die Entwicklungen rund um die entsprechenden FDA-Vorgaben zur erweiterten Rückverfolgbarkeit aufmerksam verfolgen.
Farbstoffe: Neue Flexibilität
„No artificial colors“ – dieses Kennzeichnungselement war auf den Labels von Lebensmitteln in den USA bislang nur möglich, wenn das Produkt überhaupt keine Farbstoffe enthielt. Das ist nun anders – es gibt Spielraum. Auch Produkte, die keine Farbstoffe auf Erdölbasis enthalten, sollen nunmehr den Wortlaut „no artificial colors“, also „ohne künstliche Farbstoffe“ tragen dürfen. Parallel dazu hat die FDA mit „beetroot red“ (Rote-Bete-Rot) eine neue natürliche Farboption zugelassen und den Einsatz von Spirulina-Extrakt als Farbstoff ausgeweitet. Beide Entscheidungen sollen den Umstieg auf natürliche Alternativen erleichtern und gehen auf entsprechende Brancheninitiativen zurück.
Allergenkennzeichnung: Auf dem Weg zu mehr Klarheit
Ein Dauerbrenner bleibt die Allergenkennzeichnung. Aktuell sind in den USA nur die sogenannten „Big Nine“ verpflichtend zu kennzeichnen: Milch, bestimmte Fischarten und Krustentiere, Eier, Erdnüsse, Baumnüsse, Weizen, Sojabohnen und Sesam. Für viele weitere potenziell allergene Stoffe – insgesamt sind davon in den USA über 160 bekannt – gibt es hingegen keine verpflichtende Kennzeichnung. Hinweise erfolgen entweder über die Zutatenliste oder freiwillig, etwa durch Formulierungen wie „may contain“ oder „produced in a facility that also processes …“. Für Verbraucher ist das wenig transparent. Die FDA hat darauf reagiert und sowohl einen finalen Leitfaden zur Allergenkennzeichnung als auch einen Entwurf für die Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen zu tierischen Lebensmitteln veröffentlicht. Doch das ist nur ein Zwischenschritt. Künftig soll ein risikobasiertes System eingeführt werden, das sich an wissenschaftlich fundierten Schwellenwerten orientiert – also an konkret messbaren Mengen allergener Proteine, die tatsächlich Reaktionen auslösen können. Ziel ist eine präzisere, evidenzbasierte Kennzeichnung und eine stärkere Annäherung an internationale Standards, wie sie etwa in der EU bereits gelten.
IHK-Angebote
Fit for FDA – Der Weg auf den US-Lebensmittelmarkt - Voraussetzungen für den erfolgreichen Export & die Vermarktung deutscher Produkte
Online-Workshop am 28. April (9.30 bis 16 Uhr)
Deutsche Lebensmittel sind in den USA gefragt – der Export erfordert jedoch einiges an Vorbereitung. US-Standards zur Lebensmittelsicherheit unterscheiden sich deutlich von denen in Europa. Wer in den USA verkaufen will, muss die Anforderungen von FDA, USDA & Co. kennen und erfüllen – von der Registrierung des Unternehmens über Vorschriften für den Import bis hin zur Kennzeichnung. Der Workshop vermittelt kompakt, was Unternehmen wissen und umsetzen müssen, um ihre Produkte erfolgreich und rechtskonform in den USA zu platzieren. Details zum Workshop: Veranstaltungskalender - Nr. 20078
Fitter for FDA! US-Label Compliance für Lebensmittel & Nahrungsergänzungsprodukte
Online-Workshop vom 29. Juni bis 1. Juli (8.30 Uhr bis 13.30 Uhr)
Europäische Kennzeichnungsregelungen für Lebensmitteln haben in den USA keine Gültigkeit. Hier entscheiden Food and Drug Administration (FDA) und United States Department of Agriculture (USDA) darüber, welche Informationen, wo und wie auf den Produkten stehen müssen oder dürfen. Und tatsächlich vertritt die USA hier zum Teil ganz andere Ansichten als Brüssel es tut. Der gemeinsam von BMLEH und IHK Hannover angebotene Online-Workshop bietet deutschen Unternehmen eine umfassende Möglichkeit sich mit den US-amerikanischen Dos and Don‘ts der Kennzeichnung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsprodukten auseinanderzusetzen. Details zum Workshop: Veranstaltungskalender - Nr. 19980.

Stand: 26.03.2026