Neues Klimaschutzgesetz: Ehrgeizigere Klimaziele und Klimaneutralität 2045
Mit dem Entwurf des neuen Bundes-Klimaschutzgesetzes sollen die Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 umgesetzt werden.
Die Bundesregierung legt damit den Weg zu Klimaneutralität 2045 fest. Das Minderungsziel für den Treibhausgasausstoß 2030 wird um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65% angehoben, das Minderungsziel für 2040 auf mindestens 88%. Auch die Emissionsziele für die einzelnen Sektoren werden angepasst. Außerdem ist ein Klimapakt Deutschland abgeschlossen worden.