Online: Strom- und Energiesteuererstattung

Anträge auf Steuerentlastungen nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) und § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG) sind ab 2025 online abzugeben. Voraussetzung ist unter anderem die Antragstellung durch Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft.
Stand: 17.03.2025