Fachkräfte

Berufsanerkennung als Instrument der Fachkräftesicherung

Viele Unternehmen sind schon jetzt auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Vor diesem Hintergrund kommt der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen eine wachsende Bedeutung zu.

Vorteile der Berufsanerkennung

Die IHK Hannover ist in den IHK-Regionen Hannover und Braunschweig für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen zuständig. Wir tragen damit dazu bei, die im Inland vorhandene Fachkräftepotenziale noch stärker auszuschöpfen und die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zu ermöglichen.
Die IHK vergleicht die ausländische Berufsqualifikation anhand festgelegter Kriterien mit einer deutschen Berufsqualifikation aus dem IHK-Bereich und stellt einen Bescheid mit dem Ergebnis dieses Vergleichs aus. Ein solches Anerkennungsverfahren schafft für Unternehmen Transparenz über die vorhandenen Qualifikationen und hilft, eventuelle Qualifikationslücken mit passgenauer Qualifizierungen zu schließen. Unternehmen können damit ihren Bewerberpool ausweiten und möglicherweise Qualitätsstandards des Unternehmens sichern.
Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft einen neuen gesetzlichen Rahmen für eine vereinfachte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Die Berufsanerkennung wird durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiter aufgewertet und künftig vorausgesetzt, um als Fachkraft nach Deutschland zu kommen.
Unternehmen, die bei der beruflichen Anerkennung unterstützen, setzen ein starkes Zeichen der Wertschätzung gegenüber Fachkräften mit ausländischen Berufsabschlüssen. Oft werden Sie dadurch über viele Jahre mit sehr motivierten und loyalen Fachkräften belohnt.

Anerkennungsverfahren und Antragstellung

Innerhalb des Verfahrens zur Berufsanerkennung wird geprüft, ob eine ausländische berufliche Qualifikation einem vergleichbaren deutschen Referenzberuf entspricht. Die IHK bewertet in dieser Gleichwertigkeitsprüfung  für Berufe in ihrem Zuständigkeitsbereich ob und wenn ja, welche wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Referenzberuf bestehen. Für Berufe, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der IHK fallen, kontaktieren Sie bitte die jeweils zuständige Stelle, die Ihnen über den Anerkennungsfinder des Portals „Anerkennung in Deutschland“ angezeigt wird.
Das Verfahren können allen Personen beantragen, die einen im Ausland staatlich anerkannten Berufsabschluss erworben haben und beabsichtigen, in Deutschland zu arbeiten. Ein Antrag auf Anerkennung kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden. Dies ist auch vom Ausland aus möglich.
Für Fachkräfte aus Drittstaaten ist die Anerkennung des ausländischen Abschlusses auch bei nicht reglementierten Berufen meist Voraussetzung für die Visumserteilung zur Einreise nach Deutschland. Für sie kann im Rahmen des § 81a Aufenthaltsgesetz ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren über die zuständige Ausländerbehörde am Unternehmenssitz beantragt werden. Damit Sie eine ausländische Fachkraft möglichst schnell in ihrem Unternehmen haben, empfehlen wir das Anerkennungsverfahren frühzeitig einzuleiten. Auch im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist es möglich die Anerkennung im Vorfeld auf den Weg zu bringen und so den Bescheid möglichst schnell bei der Ausländerbehörde vorzulegen. Gerne können Sie bei uns auch eine Vorprüfung veranlassen, in der wir beurteilen, ob der ausländische Ausbildungsnachweis von verantwortlichen Stellen für den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsbildung ausgestellt wurde und somit ein Verfahren möglich ist.

Fördermöglichkeiten

Die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Berufsqualifikationen ist gebührenpflichtig. Die konkrete Höhe der Gebühren können Sie dem Gebührentarif der IHK Hannover entnehmen. Weitere Kosten können für Übersetzungen und Kopien entstehen. 

Für im Inland lebende Fachkräfte, die ihre ausländische Berufs- oder Hochschulqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen und die keinen Zugang zu anderen Unterstützungsleistungen erhalten, gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Förderung bis maximal 600 Euro über den Anerkennungszuschuss. Wichtig: die finanzielle Förderung sollte vor Antragstellung beantragt werden. Informationen dazu und zu weiteren Hilfen finden Sie auch unter Finanzierungsmöglichkeiten.

UBAconnect: Mit Anpassungsqualifizierung zur Fachkraft

Der Fachkräftemangel bleibt für Unternehmen eine der zentralen Herausforderungen und daher wird auch die Bedeutung ausländischer Fachkräfte weiter steigen. Die IHK Hannover hat deshalb das neue Online-Tool UBAconnect, gestartet, das Unternehmen und ausländische Fachkräfte in einem Pilotprojekt zusammenbringt. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Anpassungsqualifizierung.

Nicht immer finden Unternehmen und ausländische Fachkräfte nach einem Anerkennungsverfahren zusammen. Insbesondere wenn noch Inhalte oder Praxis zur vollen Anerkennung des Berufsabschlusses fehlen. Dies trifft im Bereich der IHK Hannover auf ca. 50 Prozent aller Anerkennungsverfahren zu. Oft mangelt es an praktischer Erfahrung, da in vielen Ländern Ausbildungssysteme vor allem theoretische Kenntnisse vermitteln. In solchen Fällen kann die Fachkraft die fehlenden Qualifikationen im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung in einem Unternehmen nachholen.

Anpassungsqualifizierungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, die Fachkraft im betrieblichen Umfeld kennenzulernen, sie für ihre Aufgabenbereiche passend zu qualifizieren und entsprechend schon einmal zu testen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Unternehmen, die offen sind und ausländischen Fachkräften eine Chance geben, ihre Fähigkeiten zu zeigen und sich weiterzuentwickeln, werden häufig über viele Jahre mit einer motivierten und loyalen Fachkraft belohnt.
 
Mit dem neuen Online-Tool UBAconnect* können Unternehmen sich in wenigen Schritten unverbindlich in einer Datenbank registrieren und die Berufe angeben, in denen sie eine Fachkraft benötigen und über eine Anpassungsqualifizierung kennenlernen möchten. Die Experten der IHK Hannover haben Zugriff auf die Datenbank und werden Unternehmen nur kontaktieren, wenn es eine geeignete Fachkraft für sie gibt. Das Online-Tool soll Unternehmen und ausländischen Fachkräften helfen, für eine Anpassungsqualifizierung zueinander zu finden. Die IHK Hannover begleitet Unternehmen kostenfrei in diesem Prozess.
Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Anpassungsqualifizierung:
Alina Bondari, IQ-Anerkennungs- und Qualifizierungsberaterin
Telefon: 0511 3107 559
E-Mail: alina.bondari@hannover.ihk.de

Weitere Informationen:

*Über UBAconnect:

UBAconnect ist ein Pilotprojekt von „Unternehmen Berufsanerkennung“ gemeinsam mit der IHK Hannover und weiteren Kammern. „Unternehmen Berufsanerkennung“ ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt und wurde vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. initiiert.

Siegel „Wir fördern Anerkennung“

Das kostenlose Siegel „Wir fördern Anerkennung“ zeichnet Unternehmen aus, die auf herausragende Art und Weise Beschäftigte im Verfahren der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse unterstützen, Vielfalt schätzen und die Mitarbeiterqualifizierung stetig vorantreiben.

Das Siegel ist eine Initiative des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts „Unternehmen Berufsanerkennung“ und wird vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützt. 

Das digitale Siegel können Sie für Ihre Website und Social-Media-Kanäle nutzen oder in Ihrer E-Mail-Signatur einbinden. Außerdem  erhalten Siegelträger eine offizielle Urkunde.

Das Siegel und die Bewerbung hierfür sind für Sie kostenlos. Alle Informationen und die Bewerbungsunterlagen gibt es unter www.siegelcheck.unternehmen-berufsanerkennung.de.

Informationsmaterial und Downloads

Antragsformulare, Merkblätter, Flyer, Leitfäden sowie rechtliche Grundlagen finden Sie unter Informationsmaterialien und Downloads
Stand: 08.09.2023