Berufsanerkennung als Instrument der Fachkräftesicherung

Viele Unternehmen sind schon jetzt auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Vor diesem Hintergrund kommt der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen eine wichtige Bedeutung zu.

Vorteile der Berufsanerkennung

Die IHK Hannover ist in den IHK-Regionen Hannover und Braunschweig für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen zuständig.
Die IHK vergleicht die ausländische Berufsqualifikation anhand festgelegter Kriterien mit einer deutschen Referenzqualifikation aus dem IHK-Bereich und stellt einen Bescheid mit dem Ergebnis dieses Vergleichs aus. Ein solches Anerkennungsverfahren schafft für Unternehmen Transparenz über die vorhandenen Qualifikationen und hilft, eventuelle Qualifikationslücken mit passgenauen Qualifizierungen zu schließen. Unternehmen können damit ihren Bewerberpool ausweiten und möglicherweise Qualitätsstandards des Unternehmens sichern.

Anerkennungsverfahren und Antragstellung

Innerhalb des Verfahrens zur Berufsanerkennung wird geprüft, ob eine ausländische berufliche Qualifikation einem vergleichbaren deutschen Referenzberuf entspricht. Die IHK bewertet in dieser Gleichwertigkeitsprüfung für Berufe in ihrem Zuständigkeitsbereich ob und wenn ja, welche wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Referenzberuf bestehen. Für Berufe, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der IHK fallen, kontaktieren Sie bitte die jeweils zuständige Stelle, die Ihnen über den Anerkennungsfinder des Portals „Anerkennung in Deutschland“ angezeigt wird.
Das Verfahren können alle Personen beantragen, die einen im Ausland staatlich anerkannten Berufsabschluss erworben haben und beabsichtigen, in Deutschland zu arbeiten. Ein Antrag auf Anerkennung kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden. Dies ist auch vom Ausland aus möglich.

Fachkräfteeinwanderung

Aufbauend auf dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, schafft das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ neue Wege für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Gesetz besteht aus mehreren Teilen, die von November 2023 bis Juni 2024 schrittweise in Kraft getreten sind.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Eine wichtige Änderung durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“, das die Bearbeitungszeiten der Anerkennungs- und Visaanträge deutlich verkürzen soll. Es ist kostenpflichtig, und kann über die zuständige Ausländerbehörde am Unternehmenssitz beantragt werden. Im beschleunigten Verfahren müssen sich alle beteiligten Stellen an verkürzte Fristen halten. Damit soll dafür gesorgt werden, dass Unternehmen sich darauf verlassen können, dass die Fachkraft zu einer bestimmten Zeit ihre Arbeit vor Ort aufnehmen kann. Demzufolge muss beispielsweise die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses durch die IHK Hannover innerhalb von zwei Monaten – statt bis zu drei Monaten – entschieden werden. Damit Sie eine ausländische Fachkraft möglichst schnell in ihrem Unternehmen haben, empfehlen wir das Anerkennungsverfahren frühzeitig einzuleiten. Auch im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist es möglich die Anerkennung im Vorfeld auf den Weg zu bringen und so den Bescheid möglichst schnell bei der Ausländerbehörde vorzulegen. Gerne können Sie bei uns auch eine Vorprüfung veranlassen, in der wir beurteilen, ob der ausländische Ausbildungsnachweis von verantwortlichen Stellen für den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsbildung ausgestellt wurde und somit ein Verfahren möglich ist.
IHK-Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Fachkräfteeinwanderung:
Alina Richter, Beraterin internationale Fachkräftesicherung
Telefon: 0511 3107 391
E-Mail: alina.richter@hannover.ihk.de

UBAconnect: Mit Anpassungsqualifizierung zur Fachkraft

Der Fachkräftemangel bleibt für Unternehmen eine der zentralen Herausforderungen und daher wird auch die Bedeutung ausländischer Fachkräfte weiter steigen. Die IHK Hannover hat deshalb das neue Online-Tool UBAconnect, gestartet, das Unternehmen und ausländische Fachkräfte in einem Pilotprojekt zusammenbringt. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Anpassungsqualifizierung.

Nicht immer finden Unternehmen und ausländische Fachkräfte nach einem Anerkennungsverfahren zusammen. Insbesondere wenn noch Inhalte oder Praxis zur vollen Anerkennung des Berufsabschlusses fehlen. Dies trifft im Bereich der IHK Hannover auf ca. 50 Prozent aller Anerkennungsverfahren zu. Oft mangelt es an praktischer Erfahrung, da in vielen Ländern Ausbildungssysteme vor allem theoretische Kenntnisse vermitteln. In solchen Fällen kann die Fachkraft die fehlenden Qualifikationen im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung in einem Unternehmen nachholen.

Anpassungsqualifizierungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, die Fachkraft im betrieblichen Umfeld kennenzulernen, sie für ihre Aufgabenbereiche passend zu qualifizieren und entsprechend schon einmal zu testen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Unternehmen, die offen sind und ausländischen Fachkräften eine Chance geben, ihre Fähigkeiten zu zeigen und sich weiterzuentwickeln, werden häufig über viele Jahre mit einer motivierten und loyalen Fachkraft belohnt.

Mit dem neuen Online-Tool UBAconnect* können Unternehmen sich in wenigen Schritten unverbindlich in einer Datenbank registrieren und die Berufe angeben, in denen sie eine Fachkraft benötigen und über eine Anpassungsqualifizierung kennenlernen möchten. Die Experten der IHK Hannover haben Zugriff auf die Datenbank und werden Unternehmen nur kontaktieren, wenn es eine geeignete Fachkraft für sie gibt. Das Online-Tool soll Unternehmen und ausländischen Fachkräften helfen, für eine Anpassungsqualifizierung zueinander zu finden. Die IHK Hannover begleitet Unternehmen kostenfrei in diesem Prozess.
IHK-Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Anpassungsqualifizierung:
Alina Richter, Beraterin internationale Fachkräftesicherung
Telefon: 0511 3107 391
E-Mail: alina.richter@hannover.ihk.de

*Über UBAconnect:

UBAconnect ist ein Pilotprojekt von „Unternehmen Berufsanerkennung“ gemeinsam mit der IHK Hannover und weiteren Kammern. „Unternehmen Berufsanerkennung“ ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt und wurde vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. initiiert.

Siegel „Wir fördern Anerkennung“

Das kostenlose Siegel „Wir fördern Anerkennung“ zeichnet Unternehmen aus, die auf herausragende Art und Weise Beschäftigte im Verfahren der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse unterstützen, Vielfalt schätzen und die Mitarbeiterqualifizierung stetig vorantreiben.

Das Siegel ist eine Initiative des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts „Unternehmen Berufsanerkennung“ und wird vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützt.

Das digitale Siegel können Sie für Ihre Website und Social-Media-Kanäle nutzen oder in Ihrer E-Mail-Signatur einbinden. Außerdem erhalten Siegelträger eine offizielle Urkunde.

Das Siegel und die Bewerbung hierfür sind für Sie kostenlos. Alle Informationen und die Bewerbungsunterlagen gibt es unter www.siegelcheck.unternehmen-berufsanerkennung.de.

Informationsmaterial und Downloads

Antragsformulare, Merkblätter, Flyer, Leitfäden sowie rechtliche Grundlagen finden Sie unter Informationsmaterial und Downloads.

Weitere Informationen

Info-Flyer: Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Möglichkeiten für Unternehmen ab 01.03.2024
Dieser Flyer bietet einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, die es ab 1. März 2024 für Unternehmen gibt, beruflich qualifizierte Personen aus Drittstaaten zu beschäftigen.
Info-Flyer: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Dieser Einseiter ergänzt den Flyer zur Fachkräfteeinwanderung. Er bietet einen Überblick über das beschleunigte Fachkräfteverfahren, mit dem Unternehmen die Fristen im Prozess der Einwanderung verkürzen können.
Info-Flyer: Anerkennungspartnerschaft
Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es, das Berufsanerkennungsverfahren erst nach der Einreise nach Deutschland, statt – wie bislang – bereits aus dem Ausland heraus, zu beantragen. Wie genau der Weg über eine Anerkennungspartnerschaft aussieht und was Fachkraft und Arbeitgeber*in beachten sollten, stellt dieser Info-Flyer anschaulich dar.
Stand: 01.11.2024