Stolperfalle geringfügige Beschäftigung - Minijob und Mindestlohn
Veranstaltungsdetails
Der Gesetzgeber hatte die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten für 2024 auf 538 € (2025 = 556 €) angehoben und dynamisiert. Zudem hat der derzeitige Mindestlohn (2024 = 12,41 €; 2025 = 12,82 €) im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 2023 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 2.000 € beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien, den neuen Vorgaben zur Rentnerbeschäftigung, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprüfungen) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.
Zielgruppe:
Personalleiter/innen, Personalsachbearbeiter/innen, Mitarbeiter/innen der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer/innen und Berater/innen
Seminarziel:
Dieses Seminar macht fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Vermittelt wird eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.
Der Seminarinhalt wird nach dessen Aktualisierung veröffentlicht.
