Nr. 12684

Klimaschutz durch CBAM – was heißt das konkret für den deutschen Mittelstand?

Veranstaltungsdetails

Unternehmen, die bestimmte Waren wie Eisen, Stahl und Aluminium sowie Waren daraus, Elektrizität, Zement, Düngemittel und Wasserstoff importieren, sind vom CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) betroffen und müssen Ende Januar 2024 ihren ersten Bericht einreichen.

 

Es ist allseits bekannt, dass die EU besonders um den Umweltschutz bemüht ist. Sie hat sich die Senkung der CO₂-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Ausgangsjahr 1990 als bedeutendes Ziel gesetzt. In diesen Kontext ist auch die Einführung von CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) einzuordnen, wonach die EU zu einem weltweit sorgsameren Umgang mit CO₂-Emissionen ermutigen.

CBAM erfordert, dass Importeure emissionsintensiver Waren CBAM-Zertifikate erwerben, um die Differenz zwischen den CO₂-Kosten im Herstellungsland und dem CO₂-Zertifikatpreis auszugleichen. Am 1. Oktober 2023 beginnt die CBAM-Berichtspflicht, wonach der erste Quartalsbericht bis zum 31. Januar 2024 vorzulegen sein wird.

Betroffen sind in der Anfangsphase Güter des Anhangs I der Verordnung 2023/956 (EU). Dies sind

  • Eisen und Stahl/Waren aus Eisen und Stahl
  • Aluminiun/Waren aus Aluminium
  • Elektrizität 
  • Zement
  • Düngemittel
  • Wasserstoff

Die Berichtspflicht betrifft Unternehmen in der EU, die diese Waren aus Drittländern importieren.

Die EU plant, den Anwendungsbereich von CBAM auf andere Güter auszudehnen, darunter organische Chemikalien und Polymere. Bis 2030 sollen alle Güter unter den EU-Emissionshandel fallen.

Alles schön und gut, werden Sie sich deutsches mittelständisches Unternehmen nun grundsätzlich denken – Doch was heißt das alles konkret für Sie als Unternehmen? Welche Maßnahmen müssen wann getroffen werden, und insbesondere mit welchen Kosten ist für Ihr Unternehmen sicher zu rechnen?

Informieren Sie sich in unserem Webinar Klimaschutz durch CBAM – was heißt das konkret für den deutschen Mittelstand? und nutzen Sie unsere Experten und dessen Know-how für Ihre unternehmensinterne Compliance.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Industrie- und Handelskammer Hanau
Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Am Pedro-Jung-Park 14
63450 Hanau
+49 6181 9290-0
+49 6181 9290-8290 (Fax)

HAUPTSITZ