Online-Weiterbildung für Immobilienmakler/-innen gemäß §34c GewO
Veranstaltungsdetails
Seit 1. August 2018 müssen Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen innerhalb von drei Jahren eine 20-stündige Weiterbildung gemäß §34c GewO nachweisen. Das konzipierte Online-Weiterbildungspaket beinhaltet fünf thematisch unterschiedliche Module und entspricht den Vorgaben der Weiterbildungspflicht. Sichern Sie sich Ihre Teilnahmebescheinigung für Ihre Weiterbildungspflicht und melden Sie sich noch heute an.