Nr. 11615

Online-Seminar: Stolperfalle geringfügige Beschäftigung - Minijob und Mindestlohn

Alle aktuellen Änderungen ab 01.10.2022 + Mindestlohnproblematik

Veranstaltungsdetails

Der Gesetzgeber hat die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten ab 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben und dynamisiert. Zudem hat der 2015 eingeführte Mindestlohn (ab 1.10.2022 12 €) im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Ab 1.10.202 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 1.600 Euro beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2021, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprüfung) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.

Zielgruppe:

Personalleitung, Personalsachbearbeiter/innen, Mitarbeiter/innen der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer/innen und Berater/innen

Seminarziele:

Dieses Seminar macht Sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungs-verhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.

Seminarinhalte:

Grundlagen / Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte. Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; RV-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung; Alles zum Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeitproblematik sowie zu den Aufzeichnungspflichten; Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung - Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs; Abrechnung von Schülern, Studenten (Neurege-lung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Rentnern, Beamten, Mutterschutz und Elternzeit, Kombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamts-freibetrag; Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit; etc.

Neue Geringfügigkeitsrichtlinien 2021

Neue Meldevorschriften seit 01.01.2022

Neue Minijob und Midijobgrenze (520 Euro / 1.600 Euro) ab 1.10.2022

Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; Besondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft Beschäftigte; Prüfung der Berufsmäßigkeit; etc.

Grundlagen und Neuregelungen für die Gleitzone (Entgelt über 520 € bis 1.600 € monatlich ab 01.10.2022) Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkte; jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln; Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonenregelung; Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der SV-Beiträge; etc.

Aber auch zusätzliche Aspekte, wie arbeitsrechtliche Grundlagen, Energiepreispauschale (EPP) 300 Euro, Minijob + Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den neuen Gesetzen: Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz und Minijobs in Privathaushalten, werden Ihnen nicht vorenthalten.


Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 15.09.2023
    9:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Personalleitung, Personalsachbearbeiter/innen, Mitarbeiter/innen der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer/innen und Berater/innen

Industrie- und Handelskammer Hanau
Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Am Pedro-Jung-Park 14
63450 Hanau
+49 6181 9290-0
+49 6181 9290-8290 (Fax)

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