Nr. 11595

Lieferantenerklärung

Veranstaltungsdetails

Zielgruppe:

Im- und Exportsachbearbeiter/innen, Verantwortliche für Warenursprung und Präferenzen

Seminarziel:

Kenntnis der Nutzung von (Langzeit-)Lieferantenerklärungen, deren Ausstellung und Prüfung sowie Erlangung von Grundkenntnissen des Präferenzrechts

Die Nutzung von Zollpräferenzen (i.d.R. in Form der Zollfreiheit für Ursprungswaren) spielt im globalen Handel eine zunehmend große Rolle. Die (Langzeit-)Lieferantenerklärung ist für den Nachweis der Ursprungseigenschaft und als Vorpapier zur Ausstellung von Präferenznachweisen und Ursprungszeugnissen von zentraler Bedeutung.

Mit den Teilnehmer*innen werden die Grundzüge des präferenziellen Ursprungs anhand von Fallbeispielen behandelt und die Feststellung der Ursprungseigenschaft gemeinsam erarbeitet. Hierbei werden auch Besonderheiten und Neuerungen bei den Rechtsvorschriften beleuchtet.

An konkreten Beispielen wird die richtige Ausstellung und formale sowie inhaltliche Prüfung von (Langzeit-)Lieferantenerklärungen behandelt und erläutert, welche Formvorschriften zu beachten sind, wie Fehler vermieden werden können und wo Fallstricke lauern. Ebenso werden Risiken und Folgen von zu Unrecht ausgestellten (Langzeit-)Lieferantenerklärungen behandelt

 

Folgende Themen werden im Einzelnen enthalten sein:

• Überblick über die Präferenzregelungen/Freihandelsabkommen der EU

• Erwerb der Präferenzursprungseigenschaft durch vollständige Gewinnung oder Herstellung bzw. ausreichende Be- und Verarbeitung

• Vormaterialien mit und ohne Ursprungseigenschaft

• Abgrenzung zum nichtpräferenziellen Ursprung und zu Ursprungszeugnissen

• Arten der Lieferantenerklärungen (für Waren mit/ohne Präferenzursprung, Einzel- und Langzeiterklärungen)

• Notwendigkeit von Lieferantenerklärungen

• Besonderheiten für den Warenverkehr mit Japan, Kanada, innerhalb der Pan-Euro-Med-Zone (inkl. Regionales Übereinkommen) und Risiken durch den BREXIT

• Formvorschriften, Wortlaut und Länderangaben in Präferenzdokumenten

• Auswirkung der Lieferantenerklärungen für Präferenznachweise (z.B. EUR.1 / EUR-MED)

• Kumulierung und der Kumulierungsvermerk

• Gültigkeiten und Fristen, rückwirkende und zukunftswirksame Ausstellung

• (Verzicht auf die) Unterschriftsleistung / elektronische Authentisierung

• Formale und materielle Prüfung / Formblatt INF4

• Anforderungen an die betriebliche Organisation (z.B. Arbeits- und Organisationsanweisungen)

• WuP Online, Hilfsmittel und (un-)verbindliche Ursprungsauskünfte

• Konsequenzen bei der falschen Ausstellung von Präferenznachweisen, Verpflichtung zum Widerruf

Den Teilnehmer*innen wird ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, eigene Fälle zu besprechen und Lösungen für die praktische Umsetzung gemeinsam mit dem Referenten zu entwickeln. Konkrete eigene Beispiele bitten wir, spätestens 2 Wochen vor dem Seminartermin einzureichen, um die Vorbereitung zu ermöglichen

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 28.09.2023
    8:30 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Im- und Exportsachbearbeiter/innen, Verantwortliche für Warenursprung und Präferenzen

Industrie- und Handelskammer Hanau
Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Am Pedro-Jung-Park 14
63450 Hanau
+49 6181 9290-0
+49 6181 9290-8290 (Fax)

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