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Nr. 1400
Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr

Taxen- und Mietwagenverkehr

Wenn Sie als Unternehmer oder Unternehmerin Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für welche Verkehre Sie welche Genehmigungen benötigen und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, können Sie unter "Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr" nachlesen.