Nr. 1400
Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr

Taxen- und Mietwagenverkehr

Wenn Sie als Unternehmer oder Unternehmerin Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Für welche Verkehre Sie welche Genehmigungen benötigen und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, können Sie unter "Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr" nachlesen.
Aktuelle Information: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts ergeben sich Änderungen im Bereich der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Ab dem 02.08.2021 entfällt der Nachweis einer Ortskundeprüfung für Taxifahrer. An die Stelle der Ortskundeprüfung tritt eine Fachkunde, die vom Fahrpersonal (Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Fahrer im gebündelten Bedarfsverkehr) nachgewiesen werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine Informationen zur Art, Inhalten und Umfang der Fachkunde vor. Auch der Zeitpunkt der Einführung ist noch nicht bekannt.