Nr. 4634070

Antrag auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung im Verkehr (Ersatz o. gleichwertiger Abschluss)

Umschreibung (Altbescheinigung ohne fortlaufender Nummer)
  • Güterkraftverkehr
  • Omnibusverkehr
40 €*

Ersatzausstellung



  • Taxen- und Mietwagenverkehr
  • Güterkraftverkehr
  • Omnibusverkehr
40 €*


Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfung












Taxen- und Mietwagenverkehr und Omnibusverkehr:
  1. Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr;
  2. Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin;
  3. Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen;
  4. Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn;
  5. Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler / Diplom-Ver­kehrs­wirt­schaftlerin an der Technischen Universität Dresden

Güterkraftverkehr:

Abschlussprüfung, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist:
  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr,
  • Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau,
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn.

Ebenfalls anerkannt werden folgende Abschlüsse:
  • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim 
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn 
40 €*















*Bei Ausstellung der Fachkundebescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € erhoben.  Nach Antrag erhalten Sie eine Rechnung per Post. Sobald die Gebühr bei uns eingegangen ist, erhalten Sie die Fachkundebescheinigung.