Standortpolitik

Preisindex und Inflationsrate

Wozu dient der Verbraucherpreisindex?
Der „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ (VPI) bildet die Preisentwicklung für die privaten Verbrauchsausgaben in Deutschland ab und wird monatlich vom Statistischen Bundesamt berechnet. Der VPI dient zur Berechnung der Inflationsrate und ist damit eine der zentralen volkswirtschaftlichen Daten für die Wirtschafts- und Geldpolitik. Große Bedeutung kommt dem VPI bei den gewerblichen Mieten zu: Er dient oft als Wertsicherungsklausel.
Alle fünf Jahre überarbeitet und aktualisiert das Statistische Bundesamt die Verbraucherpreisstatistik. Seit Anfang 2013 wird für die Berechnung des Verbraucherpreisindex das Jahr 2010 als Basisjahr verwendet. Bei älteren Basisjahren ist eine Umrechnung erforderlich. Das „Merkblatt für Nutzer von Punkteregelungen in Wertsicherungsklauseln" erklärt anschaulich die erforderlichen Rechenschritte.
Inflationsrate
Inflation ist kein feststehender Begriff. Sie bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch einen über mehrere Perioden anhaltenden Anstieg des Preisniveaus auf breiter Front.
Die Inflation, sie wird auch mit Begriffen wie Geldentwertung oder Teuerung umschrieben, wird gemessen anhand des Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt jeden Monat berechnet und veröffentlicht. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahreszeitraum - also gegenüber dem Vorjahresmonat oder dem Vorjahr - nennt man landläufig Inflationsrate.