Unser Service für Sie

Digitale Signatur

Beantragung einer digitalen Signaturkarte

Schritt für Schritt an Ihre elektronische Identität. Der Identifizierungsvorgang bei der IHK sieht folgendermaßen aus:
  1. In unseren beiliegenden Produktinformationen finden Sie eine Übersicht, welche Anwendungen für die IHK-Signaturkarte zur Verfügung stehen und welche Signaturprodukte Sie dafür benötigen. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, welche Produkte Sie bestellen möchten. www.de-coda.de
  2. Wenn Sie eine IHK-Signaturkarte beantragen möchten, müssen Sie bitte einen entsprechenden Termin vereinbaren und persönlich bei uns in der IHK erscheinen. Der Antragsvorgang dauert knapp 30 Minuten. Bringen Sie bitte zum Termin unbedingt einen Personalausweis oder Reisepass mit, der noch mindestens 6 Wochen lang gültig ist. 
  3. Möchten Sie mit Ihrer Signaturkarte das elektronische Ursprungszeugnis nutzen, stellt Ihnen die IHK-GfI die hierfür benötigte Nexus-Software in der Anwendung des elektronischen Ursprungszeugnisses kostenfrei zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter euz.ihk.de. Eine separate Bestellung dieser Software ist also nicht erforderlich.
  4. Für die Nutzung Ihrer qualifizierten Signaturkarte benötigen Sie ein geeignetes Kartenlesegerät, welches Sie bitte rechtzeitig selbst bestellen. Geeignete Kartenleser müssen folgende Eigenschaften aufweisen: 
    - Kartenleser der Klasse 2 oder 3
    - USB-Anschluss
    - Geeignet für kontaktbehaftete Signatur-Chipkarten
    Auf der Seite www.chipkartenleser-shop.de finden Sie die von D-TRUST empfohlenen Kartenlesegeräte, aber selbstverständlich steht es Ihnen frei, andere geeignete Kartenlesegeräte über alternative Wege zu beziehen.
  5. Unter den folgenden Links finden Sie Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur sowie die AGB unseres Vertrauensdiensteanbieters D-TRUST. Den Erhalt dieser Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Termin zur Antragstellung bestätigen.
     
  6. Technische Hintergründe zur Signatur sind in der Zertifikatsrichtlinie beschrieben, die Sie hier abrufen können: www.d-trust.net.
  7. Wenn Sie eine IHK-Signaturkarte beantragen, so wird diese in jedem Fall auf Ihren Namen ausgestellt. Ergänzend und ohne Aufpreis können Sie noch Ihre Firmenzugehörigkeit aufnehmen lassen. In diesem Falle bringen Sie bitte die beigefügte „Bescheinigung über die Organisationszugehörigkeit“ ausgefüllt zum Antragstermin mit. 
    Diese Bescheinigung muss von einem zeichnungsberechtigten Vertreter (Geschäftsführer, Prokurist) Ihrer Firma unterschrieben werden. Um diese Zeichnungsberechtigung nachzuweisen, bringen Sie bitte einen Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate) zum Termin in unserer IHK mit. 
  8. Falls die Rechnung über Ihre IHK-Signaturprodukte an Ihre Firma gerichtet werden soll: Sofern Sie für ihr Buchhaltungssystem eine interne Bestellnummer auf der späteren Rechnung benötigen, bringen Sie bitte diese Bestellnummer zum Antragstermin in der IHK mit. Die Rechnungen werden von der Bundesdruckerei GmbH gestellt. Wenn die Rechnung im Nachhinein reklamiert wird, um eine Bestellnummer nachtragen zu lassen, stellt die Bundesdruckerei eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € in Rechnung.
Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.