Unser Service für Sie

Digitale Signatur


Beantragung einer digitalen Signaturkarte

Schritt für Schritt an Ihre elektronische Identität. Der Identifizierungsvorgang bei der IHK sieht folgendermaßen aus:
  • Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht, welche Anwendungen für die IHK-Signaturkarte zur Verfügung stehen und welche Signaturprodukte Sie dafür benötigen:https://www.de-coda.de/fileadmin/user_upload/produktinfo-ihk-geschaeftssignatur.pdf  
  • Wenn Sie eine IHK-Signaturkarte beantragen möchten, müssen Sie bitte einen entsprechenden Termin vereinbaren und persönlich bei uns in der IHK erscheinen. Der Antragsvorgang dauert knapp 30 Minuten. Bringen Sie bitte zum Termin unbedingt einen mindestens noch vier Wochen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Für die Nutzung Ihrer qualifizierten Signaturkarte benötigen Sie ein geeignetes Kartenlesegerät, welches Sie bitte rechtzeitig selbst bestellen. Geeignete Kartenleser müssen folgende Eigenschaften aufweisen:
    • Kartenleser der Klasse 3
    • USB-Anschluss
    • Geeignet für kontaktbehaftete Signatur-Chipkarten
Unter dem Link https://www.chipkartenleser-shop.de/bdr_hw finden Sie die von D-TRUST empfohlenen Kartenlesegeräte, aber selbstverständlich steht es Ihnen frei, andere geeignete Kartenlesegeräte über alternative Wege zu beziehen.

  • Technische Hintergründe zur Signatur sind in der Zertifikatsrichtlinie beschrieben, die Sie hier abrufen können: http://www.d-trust.net/internet/files/D-TRUST_Root_PKI_CPS.pdf
  • Wenn Sie eine IHK-Signaturkarte beantragen, so wird diese in jedem Fall auf Ihren Namen ausgestellt. Ergänzend und ohne Aufpreis können Sie noch Ihre Firmen- bzw. Organisationszugehörigkeit aufnehmen lassen. In diesem Falle bringen Sie bitte die beigefügte „Bescheinigung über die Organisationszugehörigkeit“ ausgefüllt zum Antragstermin mit.
    https://www.d-trust.net/files/dokumente/pdf/organisationszugehoerigkeitsbescheinigung.pdf
  • Diese Bescheinigung muss von einem zeichnungsberechtigten Vertreter (Geschäftsführer, Prokurist) Ihrer Firma bzw. Ihrer Organisation unterschrieben sowie mit Firmenstempel oder Dienstsiegel versehen werden.
  • Die Zeichnungsberechtigung ergibt sich bei Firmen durch einen entsprechenden Eintrag im Handelsregister. Bei im Handelsregister verzeichneten Firmen benötigen wir Ihre Angaben, welches Registergericht zuständig ist und mit welcher Handelsregisternummer Ihr Unternehmen eingetragen ist. Unser Tipp: Auch wenn D-Trust keinen beigefügten HR-Auszug für Ihren Antrag vorschreibt, so empfehlen wir Ihnen dennoch die Mitnahme des HR-Auszuges zu unserem Registrierungstermin. Einen aktuellen HR-Auszug können Sie kostenfrei unter www.handelsregister.de abrufen.
  • Bei Organisation, die nicht im Handelsregister abgebildet sind, benötigen wir ein aktuelles Organigramm Ihrer Organisation, aus dem hervorgeht, dass der oder die Zeichnungsberechtigte in Ihrer Organisation eine leitende Funktion innehat.

Falls die Rechnung über Ihre IHK-Signaturkarte an Ihre Firma gerichtet werden soll: Sofern Sie für Ihr Buchhaltungssystem eine interne Bestellnummer auf der späteren Rechnung benötigen, bringen Sie bitte diese Bestellnummer zum Antragstermin in der IHK mit. Die Rechnungen werden von der Bundesdruckerei GmbH gestellt. Wenn die Rechnung im Nachhinein reklamiert wird, um eine Bestellnummer nachtragen zu lassen, stellt die Bundesdruckerei eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € in Rechnung.

Für „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ 


  • In Ihrer Signaturkarte wird der Zusatz „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ aufgenommen, ergänzt um Ihren Bestellungstenor und die zuständige Bestellungskörperschaft. Hierfür füllen Sie bitte den oberen Bereich des per folgendem Link zum Download zur Verfügung stehenden Formulars „Bestätigung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ aus und übermitteln uns diesen vorab im Original – unser Sachverständigen-Team ergänzt folgend die Angaben und stellt uns das Dokument für unseren Termin im Original zur Verfügung.:
    https://www.de-coda.de/fileadmin/user_upload/Blanko_Bestaetigung_Sachverstaendiger_06_2023.pdf
  • Unser Vertrauensdiensteanbieter und Kooperationspartner D-Trust bietet Ihnen zwei Varianten der Sachverständigen: Mit der Einzelsignaturkarte für IHK-Sachverständige können Sie pro Signaturvorgang ein Dokument rechtsverbindlich unterzeichnen, mit der Stapelsignatur-Karte können Sie bis zu 100 Dokumente mit einem einzigen Signaturvorgang rechtsverbindlich unterzeichnen. Letztere Funktionalität betrachten viele Sachverständige als deutliche Arbeitserleichterung. Im hier verlinkten D-Trust-Produktblatt finden Sie hierzu weitere Angaben. Bitte nennen Sie uns am Anfang Ihres Termins, welche Signaturkarte Sie beantragen möchten.
Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.